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Dieselskandal Schadenersatz in Österreich: Wie viel Schadenersatz ist realistisch? – OGH begrenzt Anspruch auf 5 % [Rechtsanwalt Wien]

Dieselskandal Schadenersatz

Dieselskandal Schadenersatz in Österreich: Wie viel Schadenersatz ist realistisch? – OGH begrenzt Anspruch auf 5 %

Viele Fahrzeugkäufer rechnen mit Dieselskandal Schadenersatz und mit hohen Entschädigungen – und stehen am Ende mit einem deutlich geringeren Betrag da. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 klargestellt, dass ohne konkrete Beweise für eine Wertminderung oft nur ein relativ niedriger Prozentsatz des Kaufpreises zugesprochen wird. Wer zu lange wartet oder seine Ansprüche schlecht dokumentiert, riskiert damit bares Geld.

Typischer Fall: Diesel-PKW mit Abschalteinrichtung – und die Enttäuschung vor Gericht

Ein Mann kaufte 2011 einen neuen Audi Q5 um 45.000 Euro. Verbaut war ein Euro‑5‑Dieselmotor des Typs EA189 – jener Motortyp, der im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen europaweit für Schlagzeilen sorgte.

Im Motor steckte eine sogenannte „Umschaltlogik“, die erkannte, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand lief, und dort bessere Abgaswerte ermöglichte als im normalen Straßenbetrieb. Der Käufer fühlte sich getäuscht: Er argumentierte, er hätte das Auto zu diesem Preis nicht gekauft, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte, und verlangte deshalb Schadenersatz (im Kern ging es um Dieselskandal Schadenersatz).

Seine Forderung: 13.500 Euro, also 30 % des Kaufpreises, sowie die Feststellung, dass der Hersteller auch für künftige Schäden haftet. Ein vom Hersteller angebotenes Software‑Update hielt er für unzureichend – seiner Ansicht nach blieb der Mangel aufrecht und das Auto dauerhaft weniger wert.

Die Vorinstanzen sahen das anders. Sie sprachen dem Käufer nur 5 % des Kaufpreises zu, also 2.250 Euro. Der Kläger wollte sich damit nicht zufriedengeben und legte Revision ein. Doch der OGH machte dem ein Ende: In der Entscheidung OGH vom 26.05.2025, 8 Ob 131/24h wurde die Revision zurückgewiesen – der Anspruch blieb bei 5 %. Zur Entscheidung.

Was hat der OGH entschieden – und warum nur 5 %? (Dieselskandal Schadenersatz)

Der OGH hat die Revision des Käufers abgewiesen und das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Es blieb bei einem Schadenersatzanspruch von 2.250 Euro, also 5 % des ursprünglichen Kaufpreises.

Wichtig ist: Der OGH stellte nicht grundsätzlich in Abrede, dass es einen Schaden geben kann. Er betonte vielmehr zwei Dinge:

  • Herstellerhaftung ist möglich: Auch ein reiner Motorenhersteller kann nach den allgemeinen Regeln des ABGB deliktisch haften, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.
  • Die Höhe des Schadens ist aber entscheidend: Und hier scheiterte der Kläger teilweise an der Beweisführung.

Da kein konkreter, objektiver Minderwert des Fahrzeugs am Markt feststellbar war, griffen die Gerichte auf eine Sonderregel im Zivilprozessrecht zurück: § 273 ZPO erlaubt es dem Gericht, die Schadenshöhe zu schätzen, wenn eine genaue Berechnung nicht möglich oder unverhältnismäßig schwierig ist.

Die Gerichte sahen sich daher an:

  • den ursprünglichen Kaufpreis,
  • den langen Zeitraum seit dem Kauf (hier seit 2011),
  • den Umstand, dass kein merkantiler Minderwert – also kein messbarer Marktwertverlust – nachgewiesen werden konnte,
  • das angebotene Software‑Update.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren hielten die Vorinstanzen einen Abschlag von 5 % des Kaufpreises für angemessen. Der OGH griff in diese Schätzung nicht mehr ein und verwies ausdrücklich darauf, dass er an seine frühere Rechtsprechung gebunden sei. Die Revision war daher schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Zusätzlich musste der Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens tragen – rund 745,65 Euro. Das zeigt: Wer prozessiert, geht auch ein Kostenrisiko ein.

Was bedeutet das für Dieselkäufer in Österreich konkret?

Die Entscheidung zeigt deutlich, welche Chancen, aber auch welche Grenzen Dieselkäufer bei Schadenersatzklagen haben:

1. Ja, Sie können grundsätzlich Schadenersatz verlangen

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, kann ein deliktischer Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen. Der OGH stellt klar, dass die Haftungsgrundlage grundsätzlich gegeben sein kann – auch wenn es sich um einen Motorenhersteller handelt. Dieselskandal Schadenersatz bleibt damit eine mögliche Anspruchsgrundlage.

2. Ohne konkreten Nachweis gibt es oft nur eine „Prozentlösung“

Die eigentliche Hürde liegt in der Schadenshöhe. Wenn Sie nicht belegen können, welche konkrete Wertminderung Ihr Fahrzeug erlitten hat, greift das Gericht häufig auf eine Schätzung nach § 273 ZPO zurück. Dabei werden pauschale Prozentsätze des Kaufpreises herangezogen.

Je länger der Kauf zurückliegt und je weniger sich am realen Marktwert Ihres Autos nachvollziehbar zeigt, dass es wegen der Abschalteinrichtung weniger wert ist, desto niedriger fällt dieser Prozentsatz meist aus. Im entschiedenen Fall begnügten sich die Gerichte mit 5 % (ein typisches Ergebnis in älteren Fällen des Dieselskandal Schadenersatz).

3. Zeit arbeitet gegen Sie

Zwischen dem Kauf 2011 und der Entscheidung lagen viele Jahre. In dieser Zeit hat das Fahrzeug wegen Alter, Laufleistung und Marktentwicklung ohnehin an Wert verloren. Das erschwert es, einen zusätzlichen Wertverlust allein aufgrund der Abschalteinrichtung zu isolieren und zu beweisen.

Mit jedem Jahr wird es schwieriger, aussagekräftige Vergleichswerte und verlässliche Gutachten zu bekommen. Genau das nutzt der OGH in seiner Bewertung: Langer Zeitablauf spricht tendenziell gegen hohe Abschläge.

4. Ohne Gutachten bleibt der Spielraum klein

Im vorliegenden Fall konnte kein konkreter „merkantiler Minderwert“ festgestellt werden. Das ist häufig der Punkt, an dem Verfahren „kippen“: Ohne fundiertes Sachverständigengutachten bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als zu schätzen – und zwar eher defensiv.

Wer höhere Entschädigungen anstrebt, braucht daher in der Regel technische und marktbezogene Beweise, nicht nur den Hinweis auf den Dieselskandal. Sachverständigengutachten erhöhen Ihre Chancen, beim Dieselskandal Schadenersatz durchzusetzen.

Drei Alltagssituationen – würden Sie mehr als 5 % bekommen?

  • Beispiel 1: Gebrauchtwagenkauf vor 12 Jahren
    Sie haben 2012 einen Diesel-PKW mit EA189-Motor gebraucht gekauft. Heute fahren Sie ihn immer noch, der Kilometerstand ist hoch, der Marktwert gering. Zwar enthält der Motor eine Abschalteinrichtung, aber ein zusätzlicher messbarer Minderwert lässt sich kaum nachweisen. In einem solchen Szenario wäre die Chance auf deutlich mehr als einen geringen Prozentsatz des damaligen Kaufpreises eher gering.
  • Beispiel 2: Neuwagenkauf vor 3 Jahren, aktueller Verkauf geplant
    Sie besitzen einen noch relativ jungen Diesel mit problematischer Abgastechnik und wollen ihn jetzt verkaufen. Interessenten springen ab, Händler bieten spürbar weniger als für vergleichbare Modelle ohne betroffene Motoren. Hier kann ein Sachverständigengutachten den konkreten Minderwert dokumentieren. Die Chancen, mehr als eine bloße „5‑Prozent‑Lösung“ zu bekommen, steigen deutlich. Ein konkreter Nachweis verbessert die Perspektive auf Dieselskandal Schadenersatz erheblich.
  • Beispiel 3: Firmenflotte mit mehreren betroffenen Fahrzeugen
    Ein Unternehmen betreibt eine Flotte von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen. Durch bekannt gewordene Abgasskandale sind die Wiederverkaufspreise in den Büchern niedriger als kalkuliert. Mit betriebswirtschaftlichen Unterlagen und Marktanalysen kann unter Umständen ein substanzieller Schaden für die gesamte Flotte nachgewiesen werden.

Wie sollten Betroffene jetzt vorgehen? Konkrete Schritte

1. Unterlagen zusammenstellen

  • Kaufvertrag (Neuwagen oder Gebrauchtwagen)
  • Rechnungen, Leasingvertrag, Finanzierungsunterlagen
  • Serviceheft, Werkstattrechnungen, Nachweise über Software‑Updates
  • Korrespondenz mit Händler oder Hersteller

2. Fahrzeugdaten und Betroffenheit klären

  • Fahrgestellnummer (VIN) bereithalten
  • Prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist (z. B. EA189‑Motor, Euro‑5‑Norm etc.)

3. Konkreten Minderwert belegen

  • Angebote von Händlern einholen – auch schriftliche Ablehnungen können wichtig sein.
  • Vergleichsangebote für ähnliche, nicht betroffene Fahrzeuge dokumentieren.
  • Ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Wertminderung in Erwägung ziehen.

4. Fristen und Verjährung prüfen

Gerade bei älteren Fahrzeugen kann die Verjährung zum Problem werden. Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Ansprüche noch durchsetzbar sind. Je länger Sie zuwarten, desto schwieriger wird nicht nur der Beweis, sondern desto größer wird auch das Risiko, dass Ansprüche rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden können.

5. Kosten‑Nutzen‑Analyse vor Klage

Wie die Entscheidung des OGH zeigt, können Gerichtsverfahren teuer werden. Der Kläger musste im Revisionsverfahren rund 745 Euro an Kosten tragen – und erhielt trotzdem keinen höheren Schadenersatz. Vor einer Klage sollte daher immer geprüft werden:

  • Welche realistische Spannbreite hat mein Anspruch?
  • Wie hoch sind mögliche Gerichts‑ und Anwaltskosten?
  • Gibt es Alternativen (z. B. Vergleichsverhandlungen)?

FAQ: Häufige Fragen zum Dieselskandal und Schadenersatz

Bekomme ich automatisch Geld, wenn mein Diesel eine Abschalteinrichtung hat?

Nein. Die bloße Betroffenheit reicht nicht aus, damit automatisch Geld ausbezahlt wird. Sie müssen Ansprüche aktiv geltend machen und – je nachdem, welchen Weg Sie wählen – auch nachweisen, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. In der Praxis bedeutet das: Entweder Sie zeigen konkret auf, wie viel Ihr Fahrzeug weniger wert ist, oder Sie müssen damit rechnen, dass das Gericht den Schaden nur pauschal (und eher vorsichtig) schätzt. Beim Thema Dieselskandal Schadenersatz ist der Nachweis entscheidend.

Warum hat der OGH nur 5 % zugesprochen und nicht 30 % oder mehr?

Der OGH hat betont, dass kein konkreter merkantiler Minderwert feststellbar war und der Kauf schon lange zurücklag. Unter diesen Umständen haben die Vorinstanzen nach § 273 ZPO eine Schätzung vorgenommen. Sie kamen zum Ergebnis, dass ein Abschlag von 5 % des Kaufpreises ausreichend ist. Der OGH hat diese Ermessensentscheidung nicht beanstandet und hielt sich an seine frühere Rechtsprechung.

Kann ich heute noch klagen, wenn mein Diesel schon vor vielen Jahren gekauft wurde?

Das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von den Verjährungsfristen und dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Betroffenheit erfahren haben oder hätten erfahren müssen. Außerdem wird mit zunehmendem Zeitablauf die Beweisführung schwieriger. Ob eine Klage noch sinnvoll ist, lässt sich nur nach Prüfung des Einzelfalls beurteilen. Bei Fällen mit klarem merkantilem Minderwert sind die Chancen auf Dieselskandal Schadenersatz höher.

Lohnt sich ein Gutachten, oder ist das nur teuer?

Ein Gutachten kostet Geld, kann aber entscheidend sein, wenn Sie einen höheren Schadenersatz als nur ein paar Prozent des Kaufpreises erreichen wollen. Ohne objektive, sachverständige Grundlage tendieren Gerichte dazu, defensiv zu schätzen. Ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeugwert, vom möglichen Schaden und von Ihren Prozesszielen ab – das sollte im Rahmen einer rechtlichen Beratung sorgfältig abgewogen werden.

Rechtsanwalt Wien

Rechtliche Unterstützung im Dieselskandal: Ansprüche realistisch einschätzen

Im Dieselskandal geht es längst nicht mehr nur um die Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern vor allem darum, wie hoch dieser Anspruch realistisch ist und welches Risiko Sie für ein Gerichtsverfahren eingehen sollten. Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil- und Schadenersatzrecht kann die Pichler Rechtsanwalt GmbH einschätzen, welche Vorgehensweise in Ihrer Situation sinnvoll ist, welche Beweismittel nötig sind und ob sich eine Klage wirtschaftlich rechnet.

Sie überlegen, ob Sie wegen eines Diesel-Fahrzeugs gegen Hersteller oder Händler vorgehen sollen? Lassen Sie Ihre Ansprüche und Ihr Kostenrisiko professionell prüfen. Sie erreichen die Kanzlei unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann verhindern, dass Sie Chancen vergeben oder unnötige Prozesskosten riskieren.


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