Dieselskandal Leasing: Warum der OGH eine Klage abgewiesen hat – und was Autobesitzer daraus lernen müssen
Viele Autobesitzer meinen, im Dieselskandal „eh auf der sicheren Seite“ zu sein, weil ja der Hersteller geschummelt hat. Dieselskandal Leasing Die Realität vor Gericht ist deutlich härter: Wer seine Ansprüche unscharf formuliert, riskiert trotz manipuliertem Motor eine vollständige Klageabweisung – inklusive erheblicher Prozesskosten.
Bereits 2023 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung zum VW‑Dieselskandal gezeigt, wie streng er hier vorgeht: In der Entscheidung OGH vom 17.10.2023, 4 Ob 142/22v, verlor eine Käuferin eines VW Caddy ihren Prozess, obwohl feststand, dass der Diesel-Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Zur Entscheidung
Der Grund war nicht, dass „eh alles in Ordnung“ war – sondern dass die Klage aus Sicht des Gerichts nicht schlüssig genug aufgebaut war. Genau daraus lassen sich wichtige Lehren für alle ziehen, die mit einem Diesel-Leasing oder -Kauf vom Abgasskandal betroffen sind.
Der Fall: Vom Leasingfahrzeug zum Streitfall vor dem OGH
Im zugrundeliegenden Fall kaufte eine Bank (P*-Bank AG) im Jahr 2011 einen neuen VW Caddy mit dem bekannten Diesel-Motor des Typs EA189. Dieses Fahrzeug wurde an eine Kundin für fünf Jahre verleast. Nach Ablauf des Leasingvertrags erwarb sie das Fahrzeug von der Bank.
Später wurde bekannt, dass in diesem Motortyp eine sogenannte „Umschaltlogik“ verbaut war. Vereinfacht gesagt:
- Auf dem Prüfstand erkannte die Motorsteuerung die Testsituation und reduzierte die Stickoxid-Emissionen (NOx), um die gesetzlichen Grenzwerte scheinbar einzuhalten.
- Im normalen Straßenbetrieb war diese Abgasreinigung weitgehend deaktiviert, wodurch die NOx-Emissionen deutlich höher lagen als zulässig.
Die deutsche Behörde KBA verlangte ab 2015 eine Nachbesserung. Volkswagen bzw. die beklagte Herstellerin bot ein Software-Update an, das die rechtswidrige Umschaltlogik entfernen sollte. Technisch sah das Update vor, die Abgasrückführung nur in einem bestimmten Temperaturfenster (15–33 °C) voll zu aktivieren.
Wichtiges Detail: Die Käuferin wusste 2015 bereits von den Manipulationen. Sie ließ das angebotene Software-Update aber nicht durchführen. Stattdessen klagte sie später gegen den Hersteller auf:
- Rückabwicklung des Kaufs (Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises) oder
- Schadenersatz in Höhe eines Teilbetrags (z.B. etwa 6.000 EUR) – teilweise unter Anrechnung eines Benützungsentgelts für die gefahrenen Kilometer.
Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht sprach der Klägerin einen Teilbetrag zu. Der OGH setzte sich damit auseinander – und stellte das klagsabweisende Urteil der ersten Instanz wieder her.
Rechtsanwalt Wien
Warum hat der OGH die Klage abgewiesen?
In der Entscheidung aus dem Jahr 2023 betonte der OGH vor allem einen Punkt: die Schlüssigkeit des Klagevorbringens. Darunter versteht man, vereinfacht formuliert, ob aus der eigenen Darstellung der Klägerseite ein klar nachvollziehbarer, rechtlich begründbarer Anspruch folgt.
Der OGH sah das im konkreten Fall nicht als gegeben an. Die wesentlichen Überlegungen:
1. Leasing ist keine „normale“ Kauf-Situation
Im Fall lag eine typische Finanzierungsleasing-Konstellation vor:
- Die Bank war zunächst Eigentümerin und Käuferin des Fahrzeugs beim Händler bzw. Hersteller.
- Die Kundin war Leasingnehmerin und durfte das Auto auf Basis eines Leasingvertrags nutzen.
- Erst nach Ablauf des Leasings kaufte sie das Fahrzeug von der Bank.
Rechtlich bedeutet das: Beim Finanzierungsleasing ist grundsätzlich der Leasinggeber (also die Bank) dafür verantwortlich, dem Leasingnehmer ein gebrauchstaugliches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ob und ab wann ein Mangel oder ein Schaden auf den Leasingnehmer „übergeht“, hängt stark von der konkreten vertraglichen Gestaltung ab.
Die Klägerin hätte daher im Detail darlegen müssen:
- Wann genau welcher Vertrag geschlossen wurde (Leasingvertrag, Kaufvertrag nach Ablauf des Leasings).
- Gegen wen sich welcher Anspruch richtet (Hersteller, Bank, Händler?) und auf welcher Rechtsgrundlage.
- Wer konkret den wirtschaftlichen Schaden getragen hat – die Bank als ursprüngliche Käuferin oder die Klägerin als spätere Erwerberin und Leasingnehmerin.
Nach Ansicht des OGH fehlte es an dieser klaren, strukturierten Darstellung. Die Klage blieb zu unbestimmt, wie und warum genau der Klägerin Ein weiterer Knackpunkt: Der eingeklagte „Schaden“ war nicht ausreichend präzise beschrieben. Denkbar wären etwa gewesen: Die Klägerin stellte aber unterschiedliche Begehren (Rückabwicklung oder pauschaler Schadenersatz), ohne für das Gericht klar nachvollziehbar zu begründen, auf welche rechtliche Anspruchsgrundlage welcher geltend gemachte Betrag gestützt wird und wie sich dieser Schaden betragsmäßig konkret zusammensetzt. Fehlt diese Präzision, kann ein Gericht nicht einfach „schätzen“, was die Partei vielleicht gemeint haben könnte. Es ist Aufgabe der klagenden Partei, den behaupteten Schaden und die Forderung nachvollziehbar darzustellen. Ein weiterer Aspekt, den der OGH in seine rechtliche Würdigung einbezog: Die Klägerin wusste bereits 2015 von der Abgasmanipulation und ließ das von der Behörde geforderte und vom Hersteller angebotene Software-Update bewusst nicht durchführen. Das bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche entfallen. Aber: Auch dazu fehlte es an einer sorgfältigen, schlüssigen Auseinandersetzung im Klagevorbringen. Weil die Klägerin den Prozess letztlich verlor, musste sie die Kosten des Revisionsverfahrens an die beklagte Herstellerin ersetzen. Der OGH stellte klar, dass bei der Berechnung dieser Kosten – insbesondere der Umsatzsteuer – Besonderheiten zu beachten sind, wenn die obsiegende Partei oder deren Rechtsvertreter im Ausland sitzt. Im konkreten Fall wurde bei der Kostenfestsetzung nur der in Deutschland geltende Umsatzsteuersatz von 19 % berücksichtigt, nicht der höhere österreichische Satz. Für die Klägerin bedeutete das trotzdem eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung. Auch wenn der Fall aus dem Jahr 2023 stammt, sind die Kernaussagen hochrelevant für alle, die heute noch mit einem EA189-Diesel oder ähnlichen Konstellationen zu tun haben. Die wichtigsten Punkte: Sie fahren seit Jahren ein geleastes Fahrzeug mit EA189-Motor und haben es nach Ende der Leasingzeit gekauft. Später erfahren Sie vom Dieselskandal und überlegen, den Hersteller oder Händler zu klagen. Hier müssen Sie im Detail klären (und im Prozess darlegen): Ohne diese Details ist ein Klagebegehren oft nicht schlüssig genug – mit dem Risiko einer vollständigen Abweisung. Wenn Sie ein Fahrzeug in den Jahren nach 2015 gekauft haben, mussten Sie damit rechnen, dass die Abgasthematik medial stark präsent war. Gerichte werden daher genauer hinschauen, ob Sie sich auf Unwissenheit berufen können. Haben Sie bewusst ein günstiges Fahrzeug mit „Skandalmotor“ gekauft, kann das Ihre Chancen auf Rückabwicklung oder hohen Schadenersatz erheblich schmälern. Viele Fahrzeughalter befürchteten nach Bekanntwerden des Updates technische Nachteile (z.B. Mehrverbrauch, Motorschäden) und ließen die Nachbesserung nicht durchführen. Im Prozess stellt sich dann die Frage: Diese Aspekte gehören sauber aufgearbeitet und argumentiert, bevor ein Klageweg beschritten wird. Bevor eine Klage eingebracht wird, sollte eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei den Fall umfassend prüfen. Dadurch lassen sich: Nein, ein automatisches Rückgaberecht gibt es nicht. Ob Sie ein Fahrzeug zurückgeben können, hängt von mehreren Faktoren ab: Vertragsinhalt (Leasing oder Kauf), Zeitpunkt des Erwerbs, Kenntnis vom Mangel, Verhalten nach Bekanntwerden des Skandals (z.B. Update durchgeführt oder verweigert). All das muss rechtlich geprüft und im Streitfall schlüssig dargelegt werden. Ein pauschaler Anspruchsverlust nur wegen verweigerten Updates lässt sich so nicht sagen. Allerdings kann die Verweigerung der Nachbesserung Ihre Position deutlich schwächen. Gerichte können darin ein Mitverschulden sehen oder annehmen, dass Sie den Zustand des Fahrzeugs bewusst so belassen wollten. Es ist daher wichtig, die Gründe für eine Ablehnung gut zu dokumentieren und rechtlich einschätzen zu lassen. Ihre Chancen sind in solchen Konstellationen erfahrungsgemäß geringer. Gerichte gehen dann eher davon aus, dass man das Risiko kannte oder zumindest kennen musste. Entscheidend sind aber die genauen Umstände: Wann genau wurde gekauft, welche Informationen lagen vor, was wurde Ihnen konkret zugesichert? Eine Einzelfallprüfung ist unerlässlich. Wer einen Prozess verliert, muss in der Regel die eigenen Kosten und jene der Gegenseite tragen. Die Höhe hängt vom Streitwert ab. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen (z.B. ausländischer Hersteller) kann auch die im Ausland geltende Umsatzsteuer eine Rolle spielen, wie im entschiedenen Fall, in dem der deutsche Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung kam. Vor Klageeinbringung sollten die möglichen Kosten genau durchgerechnet werden. Die Entscheidung OGH vom 17.10.2023, 4 Ob 142/22v zeigt eindrücklich: Selbst bei klar feststehenden technischen Manipulationen können Ansprüche scheitern, wenn sie nicht sorgfältig und schlüssig aufbereitet werden – insbesondere bei komplexen Leasing- und Eigentumskonstellationen. Dieselskandal Leasing Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil- und Schadenersatzrecht kennt die Pichler Rechtsanwalt GmbH die typischen Fallstricke des Dieselskandals und die Anforderungen der Gerichte an ein tragfähiges Klagevorbringen. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob und in welchem Umfang Ihnen Ansprüche zustehen, sollten Sie nicht zuwarten. Lassen Sie Ihre Unterlagen und Ihre konkrete Situation individuell bewerten. Sie erreichen die Kanzlei Pichler unter der Telefonnummer 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Eine fundierte rechtliche Einschätzung vor Klageeinbringung kann Ihnen im Zweifel viel Zeit, Geld und Nerven ersparen. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.2. Unklarer Schaden und unpräzise Forderung
3. Kenntnis des Mangels und verweigertes Update
4. Kostenfolgen: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Konstellationen
Was heißt das jetzt für Diesel-Käufer und Leasingnehmer?
Typische Alltagssituationen: Wo liegen die Fallstricke?
1. Sie haben einen Diesel geleast und danach übernommen
2. Sie wussten beim Kauf vom Abgasskandal
3. Sie haben das Software-Update nicht durchführen lassen
Checkliste: Was sollten Betroffene des Dieselskandals jetzt tun?
1. Unterlagen sammeln und ordnen
2. Zeitlicher Ablauf dokumentieren
3. Leasingvertrag und Eigentumslage prüfen
4. Realistische Zielsetzung festlegen
5. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
FAQ: Häufige Fragen von Diesel- und Leasingkunden
Kann ich mein Diesel-Leasingauto einfach „zurückgeben“, weil es manipuliert ist?
Muss ich das Software-Update machen lassen, sonst verliere ich meine Rechte?
Ich habe mein Auto erst gekauft, als der Dieselskandal schon in den Medien war – habe ich überhaupt Chancen?
Was passiert, wenn ich den Prozess verliere – wie hoch können die Kosten sein?
Rechtliche Unterstützung: Schlüssigkeit Ihrer Ansprüche ist entscheidend
Rechtliche Hilfe benötigt?