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Dieselgate: Merkantiler Minderwert bei manipulierten Autos

merkantiler Minderwert

Dieselgate und der merkantile Minderwert: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Rechtsanwalt Wien informiert – Wenn der Traum vom Auto zur Enttäuschung wird

Merkantiler Minderwert und Schadensersatz im Dieselgate: Was bedeutet das für betroffene Fahrzeugkäufer? Der Neuwagen glänzt in der Einfahrt, der Motor schnurrt, das Gefühl der Sicherheit – ein gutes Auto ist für viele mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Doch was, wenn sich später herausstellt: Das Fahrzeug wurde mit illegaler Abschalteinrichtung versehen, die Abgasnormen nur am Prüfstand einhält, aber nicht im Alltag? Etliche Käufer von Fahrzeugen, die in den sogenannten Dieselgate-Skandal verwickelt waren, stehen genau vor diesem Problem. Sie fühlen sich betrogen – nicht nur moralisch, sondern auch finanziell. Doch was tun? Rückgabe des Autos kommt für viele nicht in Frage. Stattdessen fordern sie eine Entschädigung für den „merkantilen Minderwert“ ihres Autos. Doch wie sieht die Rechtslage dazu wirklich aus?

Der Sachverhalt – Der lange Weg eines enttäuschten Autokäufers

Ein österreichischer Autofahrer kaufte ein Diesel-Fahrzeug eines bekannten Herstellers. Damals wusste er nicht, dass in diesem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Erst durch später veröffentlichte Informationen im Rahmen des Dieselgate-Skandals wurde öffentlich, dass bei bestimmten Autos die Abgasreinigungssysteme manipuliert wurden – sie funktionierten nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr.

Der Käufer war verärgert. Er wollte das Auto jedoch behalten, schließlich funktionierte es einwandfrei. Trotzdem fühlte er sich übervorteilt – schließlich hatte er beim Kauf nicht gewusst, dass das Fahrzeug so technisch ausgestattet war. Er machte einen finanziellen Schaden geltend, den sogenannten „merkantilen Minderwert“. Das bedeutet: Das Auto war bei Kauf aus seiner Sicht objektiv weniger wert als bezahlt, allein durch die illegale Technik.

Er klagte auf Geldersatz. Nachdem das Erstgericht und auch das Berufungsgericht seine Schadenserwartung nur teilweise teilten und eine niedrigere Minderwertquote als beantragt zusprachen, versuchte er in letzter Instanz den Obersten Gerichtshof (OGH) zur Korrektur zu bewegen. Doch seine Revision wurde zurückgewiesen. Zur Entscheidung

Die Rechtslage – Minderwert, Schadenersatz & Gerichtsschätzung einfach erklärt

1. Merkantiler Minderwert – Was bedeutet das?

Der sogenannte merkantile Minderwert ist ein Schaden, der entsteht, wenn ein Produkt infolge negativer Eigenschaften – die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt waren – an Marktwert verliert. Beim Dieselgate betrifft das Fahrzeuge mit manipulierter Abgastechnik. Auch wenn das Fahrzeug technisch funktioniert, ist es durch die illegale Abschalteinrichtung weniger wert gewesen; ein Makel, der sich auf den Wiederverkaufswert auswirken kann.

2. Schadenersatz ohne Rücktritt vom Kaufvertrag

Gemäß § 1295 ABGB besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, wenn jemand einen Schaden durch ein sittenwidriges oder rechtswidriges Verhalten eines anderen erleidet. Wenn ein Fahrzeughersteller wissentlich eine rechtswidrige Manipulation verbaut hat, kann das eine Grundlage für Schadenersatz sein.

Wichtig ist: Der Schaden muss konkret nachgewiesen werden. Bei einem merkantilen Minderwert bedeutet das, dass der Kläger belegen muss, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt des Kaufs tatsächlich weniger wert war – und zwar aufgrund der illegalen Technik.

3. Schätzung des Minderwerts nach § 273 ZPO

§ 273 der Zivilprozessordnung erlaubt es dem Gericht, die Höhe des Schadens zu schätzen, wenn eine exakte Feststellung nicht möglich ist. In der Praxis heißt das: Selbst wenn der Schaden nicht exakt beziffert werden kann, darf ein vernünftiger Richtwert angenommen werden – natürlich aufgrund der vorliegenden Beweise.

In Dieselgate-Fällen bewegt sich dieser merkantile Minderwert nach österreichischer Rechtsprechung typischerweise im Bereich von 5 % bis maximal 15 % des Bruttokaufpreises. Höhere Summen sind nur bei besonders stichhaltigen Beweisen denkbar.

Die Entscheidung des Gerichts – Warum die Revision scheiterte

Im konkreten Fall machte der Kläger einen Minderwert von 30 % geltend. Er stützte sich dabei unter anderem auf das Sachverständigengutachten, das aussagte, dass ein durchschnittlicher Käufer möglicherweise nur bei einem Preisnachlass von 10 % bis 30 % zum Kauf bereit gewesen wäre.

Doch der OGH ließ diese Argumentation nicht durchgehen. Die zentrale Begründung: Das Gutachten gab keine exakte Einschätzung zum tatsächlichen Wertverlust, sondern blieb spekulativ. Es handelte sich um eine allgemeine Aussage ohne konkreten Bezug zum konkreten Fahrzeug und ohne Belege für Marktreaktionen.

Weiters stellte der OGH fest, dass keine „erhebliche Rechtsfrage“ im Sinne des § 502 ZPO vorlag. Das bedeutet: Die Vorinstanzen haben bei ihrer Entscheidung kein offenkundiges Fehlurteil gefällt, sondern sich innerhalb des ihnen zustehenden Ermessenspielraums bewegt. Deshalb sah der OGH keinen Grund zur Revision – die Klage blieb ohne Erfolg.

Praxis-Auswirkung – Was bedeutet das Urteil für Verbraucher konkret?

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für viele österreichische Autokäufer, die von Dieselgate betroffen sind – insbesondere für jene, die ihre Fahrzeuge behalten und trotzdem Schadenersatz geltend machen möchten.

Beispiel 1: Berechtigter Anspruch bei realistischer Erwartung

Ein Kunde hat einen VW-Diesel der betroffenen Modellreihe gekauft. Er erfährt von der illegalen Technik, möchte das Auto aber behalten. Mit Hilfe eines spezialisierten Sachverständigen erhebt er Ansprüche auf einen Minderwert von rund 10 %. Das Gericht bestätigt den Anspruch – auf Basis eines schlüssigen Gutachtens und unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtsprechung.

Beispiel 2: Überhöhte Forderung führt zur Abweisung

Ein Käufer stellt – ohne konkrete Marktanalysen – eine Forderung über 25 % des Kaufpreises, da er sich arglistig getäuscht fühlt. Das Gericht weist die Forderung großteils ab, da der geltend gemachte Schaden nicht ausreichend bewiesen wurde. Mangels konkreter Bewertung geht das Gericht auf rund 7 % Schadenersatz herunter.

Beispiel 3: Verjährung als Stolperfalle

Ein Autobesitzer zögert jahrelang, bis er klagt – unter der Annahme, dass die Aufklärung des Skandals noch andauert. Doch das Gericht wendet die dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 1489 ABGB an und weist die Klage ab. Wer also betroffen ist, sollte schnell handeln und sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

FAQ – Häufige Fragen zum Dieselgate-Minderwert

1. Kann ich Schadenersatz verlangen, auch wenn ich das Fahrzeug behalte?

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, auch wenn das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird. Der sogenannte merkantile Minderwert soll den objektiven Wertverlust durch die manipulierte Technik ausgleichen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wertverlust nachvollziehbar und beweisbar ist – idealerweise durch ein fundiertes Gutachten.

2. Wie hoch ist der typische Schadenersatz beim Dieselgate-Minderwert?

Die Gerichte orientieren sich derzeit an einer Bandbreite von ca. 5 % bis 15 % des Bruttokaufpreises. Höhere Forderungen (25–30 %) werden sehr selten zugesprochen und erfordern äußerst konkrete Beweise. Pauschale Aussagen oder rein subjektive Einschätzungen reichen nicht. Der entscheidende Faktor ist immer die nachvollziehbare Marktreaktion auf das spezifische Fahrzeugmodell.

3. Wie lange kann ich Schadenersatz geltend machen?

Die reguläre Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt gemäß § 1489 ABGB drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Das bedeutet: Wenn Sie wussten – oder wissen mussten –, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist, beginnt die Frist zu laufen. Spätestens ab öffentlicher Aufdeckung (z. B. Pressemeldungen, Rückrufe) sollten Betroffene in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte zu setzen und sich beraten zu lassen.

Jetzt handeln – wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs

Wenn Sie vermuten, ein vom Dieselgate-Skandal betroffenes Fahrzeug gekauft zu haben, sollten Sie nicht zögern, Ihren Fall professionell prüfen zu lassen. Eine rechtliche Bewertung verschafft Ihnen Klarheit über die Erfolgsaussichten einer Klage – und kann verhindern, dass berechtigte Ansprüche verjähren oder unnötig abgelehnt werden.

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien verfügt über jahrelange Erfahrung im Konsumentenrecht und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich im Zusammenhang mit Abgasskandalen vertreten.

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