Diesel-Abschalteinrichtung: Was bedeutet die OGH-Vorlage für betroffene Käufer?
Die Diesel-Abschalteinrichtung kann rechtlich relevant sein, obwohl ein Dieselfahrzeug den vorgeschriebenen Zulassungstest bestanden hat. Und reicht bereits ein sogenanntes Thermofenster aus, um Schadenersatz zu verlangen?
Diese Fragen beschäftigen Käufer von Dieselfahrzeugen seit Jahren. Technisch sind die Zusammenhänge komplex: Abgasrückführung, SCR-Katalysator, AdBlue, temperaturabhängige Steuerungen und Höhenregelungen können miteinander verbunden sein. Für Betroffene geht es dennoch um eine sehr konkrete Frage: Hat das eigene Fahrzeug durch eine unzulässige Verringerung der Abgasreinigung an Wert verloren?
Der Oberste Gerichtshof hat dazu wichtige Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union weitergeleitet. Eine endgültige Entscheidung über den konkreten Schadenersatzanspruch liegt allerdings noch nicht vor.
Der Ausgangsfall: 8.160 Euro Schadenersatz für ein Dieselfahrzeug
Im Mittelpunkt steht ein Dieselfahrzeug, das im Oktober 2015 um 54.400 Euro gekauft wurde. Das Fahrzeug verfügt über einen 2,0-Liter-TDI-Motor der Abgasnorm Euro 6 und den Motortyp EA288.
Zum Abgasreinigungssystem gehören unter anderem:
- eine Abgasrückführung, kurz AGR,
- ein temperaturabhängiges Thermofenster,
- eine Höhensteuerung, durch die sich die Abgasrückführung bei zunehmender Seehöhe verändert,
- ein SCR-Katalysator mit AdBlue zur Abgasnachbehandlung.
Der Käufer war der Ansicht, dass mehrere dieser technischen Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Gemeint sind damit Einrichtungen, die die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen automatisch reduzieren.
Gefordert wurde zuletzt Schadenersatz in Höhe von 8.160 Euro. Das entspricht 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises und soll den behaupteten Minderwert des Fahrzeugs ausgleichen.
Die ersten beiden Gerichte wiesen die Klage ab. Nach ihrer Einschätzung war nicht ausreichend nachgewiesen, dass das Thermofenster oder die Höhensteuerung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Außerdem wurde darauf abgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte bei der damaligen Typgenehmigungsprüfung eingehalten worden waren.
Was hat der OGH zur Diesel-Abschalteinrichtung entschieden?
Der OGH hat den konkreten Schadenersatzanspruch noch nicht endgültig beurteilt. In der Entscheidung OGH vom 27.08.2026, 1 Ob 98/26g legte er dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung des maßgeblichen EU-Rechts vor. Das österreichische Revisionsverfahren wurde bis zur Beantwortung dieser Fragen ausgesetzt.
Zur Entscheidung des OGH.
Der OGH möchte insbesondere klären, wie technische Abgasreinigungssysteme rechtlich zu beurteilen sind und welche Anforderungen an den Nachweis durch den Käufer gestellt werden dürfen.
Gesamtsystem oder einzelne technische Funktion?
Ein modernes Dieselfahrzeug reinigt die Abgase nicht nur an einer einzigen Stelle. Die Abgasrückführung soll bereits im Motor die Entstehung von Stickoxiden reduzieren. Der SCR-Katalysator behandelt die Abgase anschließend weiter und verwendet dafür AdBlue.
Wird die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen oder in größeren Höhen verringert, kann der Hersteller argumentieren, dass der SCR-Katalysator diese Verringerung ausgleicht. Dann wäre möglicherweise das gesamte Abgasreinigungssystem zu betrachten.
Der OGH stellt demgegenüber die Frage, ob bereits ein einzelnes technisches System rechtlich problematisch sein kann. Das könnte etwa dann von Bedeutung sein, wenn ein Thermofenster die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter normalen Fahrbedingungen reduziert, selbst wenn ein anderes Bauteil teilweise gegensteuert.
Für Käufer ist dieser Unterschied wesentlich. Bei einer Gesamtbetrachtung müsste die Funktionsweise mehrerer miteinander verbundener Systeme untersucht werden. Das ist technisch aufwendig und für einen Fahrzeughalter oft nur schwer nachvollziehbar. Bei einer Einzelbetrachtung könnte bereits die konkrete Wirkung eines einzelnen Bauteils im Mittelpunkt stehen.
Reicht eine geringere Wirksamkeit aus?
Eine weitere Frage betrifft die Bedeutung konkreter Grenzwertüberschreitungen. Der OGH möchte wissen, ob es genügt, dass die Abgasreinigung durch eine technische Einrichtung weniger wirksam ist. Oder muss der Käufer zusätzlich nachweisen, dass ein gesetzlicher Emissionsgrenzwert tatsächlich überschritten wurde?
Diese Unterscheidung kann für Klagen entscheidend sein. Ein Fahrzeug kann die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen zurückfahren, ohne dass ohne Weiteres feststeht, ob dadurch ein gesetzlicher Grenzwert überschritten wird. Der Nachweis einer bloßen Verringerung der Reinigungsleistung wäre für Betroffene möglicherweise leichter als der Nachweis konkreter Grenzwertüberschreitungen.
Was zählt: Labortest oder normaler Straßenverkehr?
Im Verfahren geht es außerdem um die Frage, unter welchen Bedingungen die Emissionen beurteilt werden müssen. Einerseits gibt es standardisierte Zulassungstests. Andererseits wird ein Fahrzeug im Alltag bei wechselnden Temperaturen, unterschiedlichen Höhen, verschiedenen Geschwindigkeiten und variierender Motorbelastung genutzt.
Der OGH möchte daher geklärt wissen, ob die relevanten Grenzwerte nur unter den Bedingungen des damaligen Prüfverfahrens eingehalten werden mussten. Oder müssen die Emissionen auch im normalen Fahrbetrieb wirksam begrenzt werden?
Diese Frage ist praktisch bedeutsam. Ein Fahrzeug kann einen standardisierten Test bestehen, während die Abgasreinigung im täglichen Straßenverkehr unter bestimmten Umständen deutlich anders arbeitet. Ob solche realen Bedingungen rechtlich stärker berücksichtigt werden müssen, soll der EuGH beantworten.
Warum die Beweislast für Käufer so wichtig ist
Die technische Ausstattung eines Dieselmotors ist für Fahrzeughalter regelmäßig nicht durchschaubar. Käufer kennen meist weder die genaue Motorsoftware noch die internen Steuerungsbedingungen der Abgasrückführung oder des SCR-Systems. Der Hersteller verfügt dagegen über wesentlich mehr Informationen zur Konstruktion und zur Funktionsweise des Fahrzeugs.
Der OGH stellt deshalb auch Fragen zur Beweislast. Es soll geklärt werden, ob der Käufer das gesamte komplexe Abgasreinigungssystem selbst darlegen und beweisen muss. Ebenso geht es darum, ob der Hersteller nachweisen muss, dass eine mögliche Verringerung der Abgasrückführung durch andere Systeme ausgeglichen wird oder dass die Grenzwerte auch im Realbetrieb eingehalten werden.
Nach den allgemeinen österreichischen Regeln muss grundsätzlich jede Partei die für sie günstigen Tatsachen behaupten und beweisen. Ein Käufer kann vom Hersteller Auskünfte und Mitwirkung bei der Aufklärung verlangen. Eine mangelnde Mitwirkung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass die Behauptungen des Käufers als bewiesen gelten.
Der EuGH soll nun klären, ob diese Anforderungen Käufer bei technisch besonders komplexen Fahrzeugen unionsrechtlich unzulässig benachteiligen können. Die Antwort könnte für viele Verfahren eine erhebliche Bedeutung haben.
Was bedeutet das für Besitzer von Dieselfahrzeugen?
Die Vorlage ist keine automatische Entscheidung zugunsten aller Dieselbesitzer. Der OGH hat weder festgestellt, dass das konkrete Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, noch wurde dem Kläger bereits Schadenersatz zugesprochen.
Nach der Entscheidung des EuGH wird der OGH das österreichische Verfahren fortsetzen. Erst danach wird sich zeigen, wie die unionsrechtlichen Antworten auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden sind.
Eine käuferfreundliche Auslegung könnte allerdings dazu führen, dass bestimmte Aspekte in Dieselverfahren stärker berücksichtigt werden:
- die Funktionsweise einzelner Abgasreinigungssysteme,
- die Emissionen bei normaler Nutzung im Straßenverkehr,
- Thermofenster und Höhensteuerungen,
- die Informations- und Mitwirkungspflichten des Herstellers,
- mögliche Erleichterungen bei der technischen Beweisführung.
Ein Anspruch entsteht dadurch aber nicht automatisch. Entscheidend bleiben das konkrete Fahrzeugmodell, der verbaute Motor, die Motorsoftware, die Bedingungen für eine Reduzierung der Abgasreinigung und die tatsächlichen Auswirkungen auf die Emissionen.
Vier typische Situationen aus der Praxis
Das Fahrzeug wurde gebraucht weiterverkauft
Ein Weiterverkauf schließt eine rechtliche Prüfung nicht zwingend aus. Maßgeblich kann sein, wann das Fahrzeug gekauft wurde, welche Ansprüche geltend gemacht werden und ob ein konkreter Minderwert entstanden ist. Kaufvertrag und Verkaufsunterlagen sollten daher vollständig aufbewahrt werden.
Der Hersteller hat ein Software-Update angeboten
Ein Update kann für die technische und rechtliche Beurteilung relevant sein. Aus dem Update allein folgt jedoch nicht automatisch, dass zuvor eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war. Ebenso wenig beseitigt ein Update ohne Weiteres sämtliche möglichen Ansprüche.
Das Auto hat den Abgastest bestanden
Das Bestehen eines standardisierten Tests beantwortet nicht automatisch die Frage, wie das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb arbeitet. Gerade diese Abgrenzung ist Gegenstand der Vorlage an den EuGH.
Es liegt kein eigener Abgastest vor
Das Fehlen eines privaten Messberichts bedeutet nicht zwingend, dass eine Prüfung unmöglich ist. Dennoch muss im jeweiligen Verfahren geklärt werden, welche technischen Unterlagen, Gutachten oder sonstigen Nachweise zur Verfügung stehen und welche Tatsachen damit belegt werden können.
Was Betroffene jetzt sichern und prüfen sollten
- Unterlagen sammeln: Kaufvertrag, Rechnungen, Finanzierungsunterlagen und Verkaufsunterlagen sollten vollständig gesichert werden.
- Fahrzeugdaten dokumentieren: Fahrzeugtyp, Motorkennzeichnung, Motorcode und vorhandener Softwarestand können für die Beurteilung wichtig sein.
- Rückruf- und Update-Schreiben aufbewahren: Auch Werkstattrechnungen und Bestätigungen über durchgeführte Maßnahmen sollten nicht weggeworfen werden.
- Verjährung rechtzeitig prüfen: Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine möglichst frühe rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.
- Vergleiche nicht vorschnell unterschreiben: Ein Angebot des Herstellers sollte vor einer Annahme darauf geprüft werden, welche Ansprüche damit erledigt sein könnten.
- Technische Nachweise bewerten lassen: Nicht jedes Thermofenster und nicht jede Verringerung der Abgasrückführung führt automatisch zu Schadenersatz.
Häufige Fragen von Dieselbesitzern
Bekomme ich jetzt automatisch Geld zurück?
Nein. Die Entscheidung des OGH ist ein Vorlagebeschluss. Sie enthält noch keine endgültige Feststellung, dass das konkrete Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist. Auch ein allgemeiner Anspruch aller Dieselbesitzer wurde nicht zugesprochen.
Ist ein Thermofenster immer rechtswidrig?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die konkrete technische Ausgestaltung, die Bedingungen, unter denen die Abgasreinigung reduziert wird, und die Auswirkungen auf das gesamte Abgassystem. Genau diese rechtlichen und technischen Fragen stehen im Mittelpunkt des Verfahrens.
Muss ich selbst beweisen, was die Motorsoftware macht?
Die Anforderungen an den Nachweis sind eine zentrale Frage der Vorlage. Ob und in welchem Umfang der Hersteller zur Aufklärung und zum Nachweis beitragen muss, soll der EuGH klären. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche weiteren Beweismittel benötigt werden.
Was soll ich tun, wenn mir der Hersteller einen Vergleich anbietet?
Lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig und lassen Sie insbesondere prüfen, ob mit der Annahme sämtliche Ansprüche erledigt sind. Ein Vergleich kann sinnvoll sein, sollte aber nicht unter Zeitdruck oder ohne Kenntnis der rechtlichen Folgen unterschrieben werden.
Rechtliche Prüfung kann früh Klarheit schaffen
Die Entscheidung OGH vom 27.08.2026, 1 Ob 98/26g zeigt, wie stark Dieselverfahren von technischen Details und unionsrechtlichen Fragen abhängen. Für Käufer ist deshalb nicht allein entscheidend, welcher Motorname auf dem Fahrzeug steht. Es kommt auf das konkrete Fahrzeug, die eingesetzte Software, die Abgasnachbehandlung und die vorhandenen Nachweise an.
Rechtsanwalt Wien für die Prüfung von Diesel-Abschalteinrichtungen
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Betroffene zur rechtlichen Einordnung ihrer Unterlagen, zu möglichen Ansprüchen und zu den nächsten sinnvollen Schritten. Lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Fall Handlungsbedarf besteht und welche Nachweise für eine fundierte Beurteilung benötigt werden.
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