Betriebskosten zurückfordern: Was Mieter jetzt wissen müssen

OGH-Urteil: Mieter haben Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskosten
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Mieter bestimmte Betriebskosten zurückfordern können, wenn entsprechende
Klauseln im Mietvertrag intransparent sind. Im aktuellen Fall wurde festgestellt, dass Mieter nicht verpflichtet sind, Bewirtschaftungskosten zu
zahlen, wenn diese Klauseln den Anforderungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) nicht entsprechen.
Was bedeutet das Urteil für Mieter?
Das Urteil (GZ 10 Ob 54/24z) bestätigt, dass Klauseln zur Umlage von Betriebskosten ungültig sind, wenn sie unklar oder
unverständlich formuliert wurden. Die betroffenen Mieter hatten über Jahre hinweg Betriebskosten bezahlt, obwohl sie dazu rechtlich nicht verpflichtet
waren. Der Vermieter wurde zur Rückzahlung von 11.368,16 EUR zuüglich Zinsen verurteilt.
Wann kann man Betriebskosten zurückfordern?
Mieter können vom Vermieter im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes Betriebskosten zurückfordern, wenn:
- Die Vertragsklauseln intransparent oder unklar sind.
- Die Klauseln gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
- Keine eindeutige Regelung zur Kostenübernahme besteht.
- Betriebskosten verlangt wurden, die der Vermieter tragen müsste.
Welche Betriebskosten sind betroffen?
Laut OGH-Urteil betrifft die Rückforderung insbesondere folgende Kosten:
- Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG).
- Verwaltungskosten.
- Kosten für Hausbetreuung und sonstige Bewirtschaftungskosten.
- Nicht eindeutig ausgewiesene Akontozahlungen.
- sowie überhaupt alles, was sie als “Betriebskosten” an Ihren Vermieter gezahlt haben.
Welche Betriebskosten sind betroffen?
- Mietvertrag prüfen: Sind Klauseln zur Umlage von Betriebskosten unklar oder weit gefasst?
- Betriebskostenabrechnungen kontrollieren: Welche Positionen wurden abgerechnet?
- Rechtliche Beratung einholen: Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann helfen, Ansprüche durchzusetzen.
- Rückforderung stellen: Falls unzulässige Betriebskosten verrechnet wurden, sollte der Vermieter schriftlich zur Rückzahlung aufgefordert werden.
- Klage einreichen: Falls der Vermieter nicht reagiert, kann eine gerichtliche Klage erforderlich sein.
Jetzt handeln und Betriebskosten zurückholen
Das OGH-Urteil zeigt, dass viele Mieter jahrelang unrechtmäßig Betriebskosten gezahlt haben. Wer unsicher ist, ob er Anspruch auf eine Rückzahlung hat, sollte seinen Mietvertrag und seine Abrechnungen prüfen lassen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, zu viel gezahltes Geld zurückzufordern. Jetzt aktiv werden und nicht auf unrechtmäßige Zahlungen sitzen bleiben!
Für betroffene Mieter, deren Mietvertrag bezüglich den Betriebskosten unklar ist haben wir eine eigene Website ins Leben gerufen, auf der einfach der Mietvertrag zur Überpüfung hochgeladen werden kann. Wir übernehmen kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie können sich direkt unter www.betriebskosten-zurueckfordern.at registrieren.
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