Akonti, Honorar und Aufklärungspflicht: Was Mandanten bei Strafverteidiger-Kosten wissen müssen – Rechtsanwalt Wien
Wenn aus der „Notfall-Anwältin“ plötzlich die teure Wahlverteidigerin wird
Verhaftung, Polizei, Haftzelle – und mitten in dieser Ausnahmesituation muss innerhalb von Minuten ein Strafverteidiger (Rechtsanwalt Wien) organisiert werden. Viele Betroffene greifen dann zum anwaltlichen Bereitschaftsdienst. Später folgt die Ernüchterung: hohe Honorarnoten, unklare Berechnungen, dicke Akontorechnungen. Und die Frage: Muss ich das alles wirklich zahlen – obwohl ich nie richtig über die Kosten aufgeklärt wurde?
Genau um so einen Fall ging es in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 24.04.2025, 10 Ob 51/24h). Dabei wurde klargestellt: Gerade verhaftete und in Honorarfragen unerfahrene Mandanten haben einen besonderen Anspruch auf klare Information über die Kosten – insbesondere, wenn sich die Rolle des Anwalts vom „Verteidiger in Bereitschaft“ zur frei gewählten Wahlverteidigung ändert.
Rechtsanwalt Wien
Der konkrete Fall: 20.000 Euro Akonto und Streit um das Honorar
Im zugrunde liegenden Verfahren passierte Folgendes:
- Ein Mann wurde am 4. Jänner 2020 festgenommen.
- Er rief über den rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst eine Rechtsanwältin an. Zunächst war sie nur als „Verteidigerin in Bereitschaft“ tätig – also als jene Anwältin, die der Bereitschaftsdienst für Notfälle vorsieht.
- Am 5. Jänner 2020, vor einer Vernehmung, unterschrieb der Festgenommene eine Vollmacht. Die Anwältin trat nun als frei gewählte Wahlverteidigerin auf.
- Der Mandant zahlte insgesamt 20.000 Euro Akonto (Vorschüsse) an die Anwältin.
- Später stellte die Anwältin ein Honorar in Rechnung – zunächst rund 20.219 Euro, später wurden sogar bis zu 32.493,88 Euro als Honorar behauptet.
- Der Mandant war damit nicht einverstanden. Er verlangte Rückzahlung eines Teils der Akontozahlungen und machte zusätzlich einen sogenannten Vertrauensschaden geltend, weil er seiner Ansicht nach nicht ausreichend über die unterschiedlichen Kostenszenarien aufgeklärt worden war.
Die Vorinstanzen gaben dem Mandanten zum Teil Recht. Das Berufungsgericht sprach ihm 10.058,24 Euro zu – also knapp die Hälfte der geleisteten 20.000 Euro. Die Anwältin wollte das nicht akzeptieren und ging zum OGH.
Was hat der OGH entschieden?
Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Anwältin zurück. Das bedeutet: Die Entscheidung des Berufungsgerichts blieb aufrecht. Der Mandant behielt seinen Anspruch auf Rückzahlung von 10.058,24 Euro. Zusätzlich musste die Anwältin die Kosten der Revisionsbeantwortung (1.000,75 Euro) tragen.
Entscheidend war für den OGH die Frage, ob die Anwältin verpflichtet war, den Mandanten über die Kostenunterschiede zwischen ihrer Tätigkeit als „Verteidigerin in Bereitschaft“ und als frei gewählte Wahlverteidigerin aufzuklären – und wenn ja, in welchem Umfang.
Der OGH bestätigte die Sicht des Berufungsgerichts: In dieser Konstellation bestand eine gesteigerte Aufklärungspflicht. Der Mandant war verhaftet, befand sich in einer Ausnahmesituation und war in Honorarfragen erkennbar unerfahren. In so einer Lage muss ein Rechtsanwalt besonders klar und verständlich erklären, welche Kosten in den verschiedenen Rollen anfallen können.
Der OGH sah keinen Anlass, diese Beurteilung zu korrigieren, und stellte fest, dass keine „Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung“ vorlag. Damit blieb die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig.
Was sind Akonti – und wann gibt es Geld zurück?
Viele Mandanten sind verunsichert, wenn sie hohe Vorschüsse zahlen sollen. Juristisch spricht man von Akonti: Vorauszahlungen auf ein späteres Honorar.
Wichtige Punkte:
- Akonti sind keine „verlorenen“ Gelder. Sie sollen auf die noch zu erbringende Leistung angerechnet werden.
- Werden Akonti nicht bestimmungsgemäß verwendet, kann der Zahlende unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung verlangen. Grundlage ist § 1435 ABGB (Rückforderung des Ungerechtfertigten).
- Von dieser Frage getrennt ist der Vertrauensschaden: Wenn der Mandant aufgrund fehlender oder falscher Aufklärung Vermögensnachteile erleidet, können diese als Schadenersatz geltend gemacht werden – auch wenn die erbrachte anwaltliche Leistung an sich wirksam bleibt.
Im konkreten OGH-Fall ging es vor allem darum, dass der Mandant als verhaftete Person nicht ausreichend über die unterschiedlichen Kostenfolgen der Anwältin in ihrer Rolle als Bereitschaftsverteidigerin und später als Wahlverteidigerin aufgeklärt worden war. Das rechtfertigte eine teilweise Rückzahlung.
Besondere Schutzpflicht bei verhafteten Mandanten
Der OGH hat in dieser Entscheidung aus 2025 deutlich gemacht: In besonderen Konstellationen trifft Rechtsanwälte eine verstärkte Pflicht zur Kostenaufklärung.
Das gilt insbesondere wenn:
- der Mandant verhaftet ist oder sich in einer psychisch oder faktisch schwierigen Ausnahmesituation befindet,
- der Mandant offensichtlich unerfahren in Honorar- und Kostenfragen ist,
- die Tätigkeit des Anwalts unterschiedliche Rollen und damit unterschiedliche Kostenmodelle mit sich bringt (etwa Bereitschaftsvertreter vs. Wahlverteidiger),
- hohe Akontozahlungen verlangt oder entgegengenommen werden.
In solchen Fällen genügt es nicht, ein Formular unterschreiben zu lassen und eine Vollmacht zu erteilen. Der Anwalt muss – in verständlicher Sprache – erklären:
- Welche Rolle er gerade übernimmt,
- wie sich sein Honorar in dieser Rolle berechnet,
- womit der Mandant an Kosten ungefähr rechnen muss,
- welche Unterschiede zu anderen möglichen Konstellationen bestehen (z. B. gesetzliche Verteidigung, Verfahrenshilfe, Kostenersatzregelungen).
Unterlässt der Anwalt diese Aufklärung, kann der Mandant – je nach Einzelfall – Rückzahlung von Akonti und/oder Ersatz des entstandenen Vermögensschadens verlangen.
Was bedeutet das für Betroffene konkret?
1. Festnahme und Bereitschaftsdienst
Sie werden festgenommen und rufen über den Bereitschaftsdienst einen Strafverteidiger an. In dieser Situation dürfen Sie erwarten, dass Ihnen – soweit möglich – erklärt wird:
- In welcher Funktion der angerufene Anwalt tätig wird (nur als Bereitschaftsverteidiger für diesen Termin oder als Ihre längerfristige Wahlverteidigung),
- ob und in welcher Höhe Akonti zu zahlen sind,
- welches ungefähre Kostenrisiko entsteht, wenn der Anwalt über den ersten Termin hinaus tätig bleibt.
2. Unterzeichnung einer Vollmacht im Polizeigewahrsam
Müssen Sie in der Haft eine Vollmacht oder Honorarvereinbarung unterschreiben, ist die Situation oft hektisch. Trotzdem bleibt die Pflicht des Anwalts zur Aufklärung bestehen. Er muss Ihnen verständlich erläutern, was Sie unterschreiben und welche Kostenfolgen damit verbunden sind. Der Hinweis „Sie haben eh unterschrieben“ reicht nicht, wenn Ihnen die Inhalte gar nicht verständlich erklärt wurden.
3. Hohe Vorschüsse und spätere Honorarnote
Wenn Sie bereits hohe Akonti bezahlt haben und danach eine Honorarnote erhalten, die Sie überrascht oder die Ihre Erwartungen klar übersteigt, sollten Sie prüfen lassen:
- Wurden Sie vorab ausreichend über die Kosten aufgeklärt?
- Wurde Ihnen die Rolle des Anwalts und der daraus resultierende Gebührenmodus verständlich erklärt?
- Gibt es Sprechzettel, SMS, E-Mails oder andere Dokumente zur Honorarvereinbarung?
Fällt diese Prüfung zu Ihren Gunsten aus, können Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen – wie im Fall vor dem OGH vom 24.04.2025, 10 Ob 51/24h.
4. Verunsicherung nach Verfahrensende
Auch wenn das Strafverfahren bereits beendet ist, können finanziell strittige Punkte offen bleiben. Ratenzahlungen, Forderung von Resthonoraren, Androhung von Klagen durch den Anwalt – all das ist belastend. Die Entscheidung des OGH zeigt: Mandanten müssen hohe Rechnungen nicht einfach hinnehmen, wenn die grundlegende Kostenaufklärung gefehlt hat oder grob unzureichend war.
Checkliste: Was Sie als Mandant jetzt tun können
1. Unterlagen sammeln
- Vollmachten und Honorarvereinbarungen, die Sie unterschrieben haben
- alle Honorarnoten und Zwischenabrechnungen
- Belege über geleistete Akontozahlungen (Überweisungen, Quittungen, Kontoauszüge)
- schriftliche Kommunikation (E-Mails, SMS, WhatsApp-Nachrichten) mit dem Anwalt zu Kosten und Rolle
2. Eigene Erinnerung festhalten
- Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit dem Anwalt (Telefon, Bereitschaftsdienst, Empfehlung)?
- Was wurde konkret zu Kosten, Akonti und Honorar gesagt?
- Hatten Sie den Eindruck, Sie könnten frei entscheiden, oder standen Sie stark unter Druck (z. B. in der Zelle, kurz vor Vernehmung)?
3. Rechtslage prüfen lassen
Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Rückforderungsanspruch oder ein Vertrauensschaden vorliegt, hängt von vielen Details ab. Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil- und Schadenersatzrecht kann die Kanzlei Pichler eine Einordnung vornehmen und einschätzen, ob sich ein Vorgehen lohnt und welche Schritte sinnvoll sind.
4. Fristen beachten
Ansprüche auf Rückzahlung und Schadenersatz verjähren. Warten Sie daher nicht zu lange, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Honorarforderungen haben. Eine frühe Beratung erhöht Ihre Handlungsmöglichkeiten deutlich.
FAQ: Häufige Fragen zu Akonti und Anwaltskosten im Strafverfahren
Ich habe im Arrest eine Vollmacht unterschrieben – bin ich an alle Kosten gebunden?
Nicht automatisch. Eine unterschriebene Vollmacht oder Honorarvereinbarung ist zwar grundsätzlich verbindlich. Wenn Sie aber in einer Ausnahmesituation waren (z. B. Verhaftung) und der Anwalt seiner Pflicht zur klaren und verständlichen Kostenaufklärung nicht nachgekommen ist, kann das zu Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüchen führen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
Kann ich ein gezahltes Akonto einfach „zurückholen“, wenn mir das Honorar zu hoch vorkommt?
Ein Akonto ist eine Vorauszahlung auf das spätere Honorar und wird grundsätzlich auf die erbrachte Leistung angerechnet. Eine automatische Rückzahlung gibt es nicht. Wenn aber das Akonto nicht oder nicht in der vereinbarten Weise verwendet wurde oder die Honorarvereinbarung wegen fehlender Aufklärung angreifbar ist, kann ein Rückforderungsanspruch bestehen. Das sollte rechtlich genau geprüft werden.
Ich wurde über die Kosten nie richtig aufgeklärt. Reicht das für Schadenersatz?
Fehlt die gebotene Kostenaufklärung, kann dies einen Anspruch auf Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens begründen – also des Vermögensnachteils, den Sie ohne die unzureichende Aufklärung nicht erlitten hätten. Ob das in Ihrem konkreten Fall greift, hängt von Frage und Beweisbarkeit ab: Was wurde gesagt? Was war für Sie erkennbar? Welche Alternativen hätten Sie bei richtiger Aufklärung gehabt?
Spielt es eine Rolle, ob der Anwalt Bereitschaftsverteidiger oder Wahlverteidiger war?
Ja, das kann eine große Rolle spielen. Die Tätigkeit als „Verteidiger in Bereitschaft“ und als frei gewählte Wahlverteidigung kann mit unterschiedlichen Kostenmodellen verbunden sein. Gerade der Übergang von der Notfallvertretung zur umfassenden Verteidigung muss klar erklärt werden – insbesondere, wenn damit deutlich höhere Kosten verbunden sind. Genau hier setzte auch der OGH in der genannten Entscheidung an.
Professionelle Unterstützung bei Streit über Anwaltskosten
Wenn Sie verhaftet wurden oder als Mandant mit hohen oder unklaren Anwaltsrechnungen konfrontiert sind, müssen Sie das nicht alleine bewältigen. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt im Zivil- und Schadenersatzrecht berät die Kanzlei Pichler Betroffene bei der Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber früheren Rechtsvertretern – und ebenso bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Lassen Sie Ihre Unterlagen und Ihre Situation individuell prüfen. Sie erreichen die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen.
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