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Abgasskandal Audi: Thermofenster, EA288-Motor & Schadenersatz erklärt

Abgasskandal Audi

Abgasskandal Audi: Was Audi-Fahrer jetzt über Thermofenster & Schadenersatz wissen müssen

Einleitung: Vertrauen enttäuscht – Wenn Konsumenten mit versteckter Technik konfrontiert werden

Der Abgasskandal Audi betrifft tausende Käufer, die sich auf saubere Technik und ehrliche Angaben verlassen haben.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein hochwertiges Fahrzeug – ein Audi A6 Avant, gepflegt, technisch überzeugend, rund 38.000 Euro teuer. Sie vertrauen dem renommierten Hersteller, dass die hohen Umweltstandards, die angegebenen Emissionswerte und die scheinbar saubere Technik nicht nur Versprechen sind, sondern Realität. Jahre später erfahren Sie: Ihr Auto könnte eine manipulierte Abgassteuerung enthalten. Der Emissionsausstoß im Alltagsgebrauch ist plötzlich ein Problem – aber sichtbar wird das nur im Labor.

Dieses Gefühl, hintergangen worden zu sein, betrifft tausende Dieselbesitzer – nicht nur in Österreich, sondern europaweit. Der sogenannte Abgasskandal hat eine neue Dimension erreicht: Der Fokus liegt nun auf modernen Euro-6-Dieseln mit EA288-Motor, insbesondere wegen der verbauten Thermofenster und anderer intelligenter Techniken, die das Abgasverhalten abhängig von Temperatur, Höhe und Schlüsseleingaben beeinflussen. Doch wo endet technische Notwendigkeit – und wo beginnt Täuschung?

Abgasskandal Audi: Der Sachverhalt

Im Mittelpunkt steht ein österreichischer Käufer, der im Jahr 2016 einen gebrauchten Audi A6 Avant mit dem viel diskutierten EA288-Dieselmotor kaufte. Der Marktwert lag bei knapp 38.000 Euro. Jahre später wurde der Käufer auf die Möglichkeit aufmerksam, dass sein Fahrzeug Abschalteinrichtungen enthält, die die Emissionswerte unter Prüfbedingungen künstlich verbessern – ohne diese Standards im normalen Straßenbetrieb einzuhalten.

Folgende Vorwürfe standen im Raum:

  • Das Auto nutzt ein Thermofenster – die Abgasreinigung funktioniert nur in bestimmten Temperaturbereichen optimal.
  • Bei Fahrten in höher gelegenen Gebieten könnte eine Höhenabschaltung das Emissionsverhalten verändern.
  • Eine mutmaßliche Prüfstandserkennung erkennt, ob sich das Fahrzeug in einer Testsituation befindet – und steuert das Emissionsverhalten entsprechend.

Der Käufer klagte gegen den Hersteller und verlangte 14.400 Euro Schadenersatz sowie die gerichtliche Feststellung weiterer Haftung. Aus seiner Sicht sei der Kaufpreis auf Basis falscher technischer Tatsachen bezahlt worden – er fühlte sich getäuscht. Volkswagen, als Konzernmutter von Audi, bestritt alle Vorwürfe. Man habe keine illegale Software verbaut, sondern verfolge eine mehrfach redundante Abgasreinigung, angepasst an Temperatur, Fahrverhalten und Umwelteinflüsse.

Rechtslage im Abgasskandal Audi: Wann ist eine Abschalteinrichtung unzulässig?

Zentral für solche Fälle sind das europäische Umweltrecht und die Regelungen zur Typgenehmigung von Fahrzeugen, insbesondere Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 und dessen Auslegung durch nationale Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dort heißt es: „Es dürfen keine Abschalteinrichtungen verwendet werden, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern.“ Doch was bedeutet das konkret?

  • Abschalteinrichtung: Eine Software oder Mechanik, die das Emissionsverhalten der Motorsteuerung abhängig von äußeren Bedingungen oder Eingaben verändert – oft, um Prüfstandvorteile zu erzielen.
  • Unzulässig: Wenn diese Einrichtungen nicht durch technische Notwendigkeiten, Motorschutz oder Sicherheit gerechtfertigt sind, gelten sie als illegal.
  • Beweislast: Lange Zeit lag diese beim Kläger – also dem betroffenen Fahrzeugbesitzer. Aber genau daran rütteln aktuelle Verfahren: Muss künftig der Hersteller die Legalität beweisen?

Die juristische Debatte kreist daher um mehrere tiefgreifende Fragen:

  1. Muss das Emissionsverhalten nur auf dem Prüfstand stimmen – oder auch im Alltag?
  2. Ist jede temperaturabhängige Steuerung automatisch eine unzulässige Abschalteinrichtung?
  3. Ist der Motorenentwickler (z. B. VW) haftbar, obwohl Audi das Fahrzeug gebaut hat?

Diese Fragen sind auslegungsbedürftig – weshalb immer mehr nationale Gerichte im Moment den EuGH anrufen, um für Klarheit und europaweite Einheitlichkeit zu sorgen. Zur Entscheidung.

Gerichtsentscheidung im Abgasskandal Audi: Verfahren wird ausgesetzt

Das zuständige österreichische Gericht hat entschieden, das Verfahren vorläufig zu unterbrechen. Der Grund dafür ist das sogenannte Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. Der EuGH entscheidet derzeit in mehreren richtungsweisenden Fällen über genau jene Fragen, die auch im aktuellen Fall relevant sind.

Das Gericht begründet die Verfahrensunterbrechung damit, dass zentrale Rechtsfragen europäisch einheitlich geklärt werden müssen. Es sei nicht sinnvoll, eine Einzelfallentscheidung zu treffen, deren rechtliche Grundlage in Kürze durch den EuGH als übergeordnetes Gericht präzisiert oder sogar verändert wird.

Im Klartext:

  • Das Gericht erkennt an, dass die rechtliche Bewertung des Thermofensters und verwandter Steuermechanismen noch nicht final entschieden ist.
  • Es geht nicht nur um technische Details, sondern um grundsätzliche Fragen des Konsumentenschutzes und der Herstellerhaftung.
  • Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich maßgeblich für viele ähnliche Fälle auf nationaler Ebene sein.

Praxis-Auswirkungen für Verbraucher beim Abgasskandal Audi

Wenn Sie einen Diesel mit EA288-Motor besitzen (z. B. von Audi, VW, Seat oder Skoda, Baujahr etwa ab 2014), dann betrifft Sie das Thema direkt. Das Urteil zeigt: Die Rechtslage ist in Bewegung – aber Ihre Ansprüche sollten Sie trotzdem nicht aus den Augen verlieren.

1. Aktuell stillstehen – aber Chancen bestehen

Auch wenn Ihr Gerichtsverfahren möglicherweise ebenfalls unterbrochen wird, heißt das nicht, dass Sie leer ausgehen. Im Gegenteil: Die Verfahrenspause ist ein klares Signal, dass fundamentale Fragen geklärt werden müssen. Das kann zugunsten der Verbraucher ausgehen.

2. Verjährung droht – handeln Sie rechtzeitig

Viele Betroffene warten ab – in der Hoffnung auf ein klares Urteil. Dabei übersehen sie ein Risiko: zivilrechtliche Verjährung. Wer zu lange zögert, verliert womöglich dauerhaft seinen Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadenersatz.

3. Herstellerhaftung könnte weite Kreise ziehen

Sollte der EuGH entscheiden, dass auch Konzernmütter (wie Volkswagen) für manipulierte Motoren haften, die in Tochtergesellschaften (wie Audi) eingebaut wurden, könnte das den Rechtsschutz signifikant verbessern. Dann ist nicht mehr der einzelne kleinere Hersteller verklagbar – sondern der finanzstärkere Konzern im Hintergrund.

FAQ zum Abgasskandal Audi: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Ist mein Fahrzeug vom EA288-Skandal betroffen?

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Dieselmotor der EA288-Reihe besitzen (vor allem VW, Audi, Skoda, Seat ab Baujahr 2014), besteht die Möglichkeit, dass Thermofenster und andere Steuermechanismen eingebaut sind. Eine genaue Prüfung unter Berücksichtigung der Fahrgestellnummer und Modellvariante ist erforderlich. Spezialisierte Kanzleien können das Fahrzeug analysieren und Messdaten anfordern, um Sicherheit zu schaffen.

Was ist ein Thermofenster – und warum ist es rechtlich problematisch?

Ein Thermofenster begrenzt die Wirksamkeit der Abgasreinigung auf bestimmte Außentemperaturen (z. B. 15–33 Grad Celsius). Außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasrückführung reduziert oder deaktiviert, was zu wesentlich höheren Stickoxidwerten führt. Problematisch ist das deshalb, weil diese Steuerung nicht im Sinne eines notwendigen Motorschutzes steht, sondern hauptsächlich auf Prüfstandsvorteile abzielt. Der EuGH prüft derzeit, ob solche Systeme als illegale Abschalteinrichtungen gelten.

Kann ich auch noch klagen, obwohl mein Fahrzeug älter ist?

Ja, aber Fristen sind entscheidend. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist in Österreich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Wenn Sie also erst vor Kurzem erfahren haben, dass Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, können Sie Ihre Rechte weiterhin geltend machen – sofern Sie sich rechtzeitig rechtlichen Beistand sichern. Es empfiehlt sich daher, mögliche Verjährung durch rasche Anspruchsanmeldung zu verhindern.


Unser Fazit: Der aktuelle Fall zeigt exemplarisch, wie tiefgreifend der Abgasskandal auch Jahre später noch wirkt. Wer betroffen ist, sollte jetzt nicht in Passivität verfallen – sondern seine Chancen prüfen (lassen) und proaktiv handeln.


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