Facebook-Nutzer bekamen Unterlassungsaufforderung von Dr. Bohrn Mena
In den Medien wurde es bereits berichtet: Dr. Bohrn Mena hat einige Facebook-Nutzer zur Unterlassung aufgefordert, weil sie einen Beitrag geliked haben, der Dr. Bohrn Mena als ehrenbeleidigend beurteilte. Teilweise wurde bereits bei Gericht eine Klage bzw. ein Unterlassungsauftrag eingebracht.
Post von der Rechtsanwaltskanzlei bzw. vom Gericht
Von Dr. Bohrn Mena bzw. dessen Rechtsanwalt wurde an Betroffene ein Vergleichsangebot übermittelt, dass u.a. ein Vergleichsbetrag gezahlt werden solle.
Damit würde dann auf eine Privatanklage, eine Mitteilung über anhängige Verfahren nach dem MedienG, eine Urteilsveröffentlichung, auf die Einleitung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens, ein Widerrufverfahren nach § 1330 ABGB und die Geltendmachung allfälliger Anwaltskosten für die exekutive Durchsetzung des Unterlassungsauftrags, verzichtet werden.
Rechtzeitig Hilfe vom Rechtsanwalt holen
Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, empfehlen wir dringend sich anwaltlich beraten zu lassen. Ohne anwaltliche Vertretung bzw. Beratung selbst zurück zu schreiben oder sich im Gerichtsverfahren selbst zu vertreten, ist in der Regel keine gute Idee. Die gegenständlichen Verfahren sind komplex und vielschichtig und können von einem juristischen Laien in der Regel nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst geführt werden. Wir empfehlen auch unbedingt eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung über eine Rechtsanwaltskanzlei stellen zu lassen, falls Sie eine solche Versicherung haben.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Hier anfragen.