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Dieselskandal & Software‑Update: Wann sind Käufer wirklich „klaglos gestellt“? [Rechtsanwalt Wien]

Dieselskandal

Dieselskandal & Software‑Update: Wann sind Käufer wirklich „klaglos gestellt“?

Ein Problem, das viele Dieselbesitzer im Dieselskandal unterschätzen

Viele Käufer von Dieselfahrzeugen gehen im Dieselskandal davon aus, dass mit dem vom Hersteller angebotenen Software‑Update alles erledigt ist: Rückruf wahrgenommen, Update aufgespielt, Thema abgehakt. Doch genau hier liegt ein juristischer Stolperstein: Das Update kann Ihre Rechte schwächen – muss es aber nicht. Entscheidend ist, ob der Mangel tatsächlich und rechtlich wirksam beseitigt wurde.

Bereits 2023 hat der Oberste Gerichtshof (OGH vom 29.03.2023, 8 Ob 91/22y) klargestellt, dass Gerichte diesen Punkt sehr genau prüfen müssen. Für betroffene Dieselkäufer ist das eine wichtige Weichenstellung. Zur Entscheidung.

Was war passiert? Der Fall rund um einen gebrauchten Diesel

Im entschiedenen Fall kaufte ein Verbraucher 2009 einen gebrauchten Pkw mit dem bekannten Dieselmotor „EA 189“ (Abgasnorm Euro 5). Einige Jahre später wurde öffentlich, dass genau dieser Motortyp mit einer manipulierten Motorsteuerung ausgerüstet war: Die Software erkannte den Prüfstand und reduzierte dort die Emissionen, während im normalen Straßenbetrieb deutlich höhere Stickoxid‑Werte (NOx) ausgestoßen wurden.

Der Käufer fühlte sich getäuscht und klagte – mit dem Ziel, den Kauf rückabzuwickeln (Wandlung) beziehungsweise Schadenersatz zu erhalten. Sein Argument: Das Fahrzeug sei wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und nicht zulassungskonform, die Typengenehmigung sei durch Manipulation „erschlichen“ worden.

2017 wurde bei diesem Fahrzeug ein vom Hersteller angebotenes Software‑Update („technische Maßnahme 23R6“) durchgeführt. Händler und Hersteller meinten: Damit sei der Mangel beseitigt, der Käufer sei „klaglos gestellt“, also nicht mehr berechtigt, den Vertrag aufzuheben.

Die Vorinstanzen (Erstgericht und Berufungsgericht) gaben dem Käufer zunächst Recht. Sie gingen von einem wesentlichen gemeinsamen Irrtum bei Vertragsabschluss aus – weder Käufer noch Verkäufer wussten von der manipulierten Typengenehmigung – und bejahten die Rückabwicklung. Das Update stuften sie als rechtlich fragwürdig und nicht entscheidungsrelevant ein, insbesondere weil der Verdacht bestand, dass nun ein sogenanntes „Thermofenster“ (möglicherweise ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung) implementiert worden war.

Was hat der OGH entschieden?

Der OGH hob in seiner Entscheidung vom 29.03.2023 (8 Ob 91/22y) die Urteile der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurück. Der Grund: Das Berufungsgericht hatte den Einwand der „Klaglosstellung“ nicht korrekt geprüft.

Wesentliche Aussagen des OGH in vereinfachter Form:

  • Ja, ein gemeinsamer wesentlicher Irrtum (über eine zentrale Eigenschaft des Fahrzeugs bzw. die Rechtslage, etwa die ordnungsgemäße Typengenehmigung) kann grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Vertrags und zur Rückabwicklung führen.
  • Aber: Wenn die zunächst irrig angenommene Sachlage später tatsächlich eintritt, entfällt der Anfechtungsgrund. Mit anderen Worten: Wird der Mangel später rechtzeitig und wirksam beseitigt, ist der Käufer „klaglos gestellt“.
  • Entscheidend ist nicht, ob der Käufer dem Update hypothetisch schon beim Kauf zugestimmt hätte. Maßgeblich ist, ob die nachträgliche Maßnahme den Mangel tatsächlich beseitigt und den ursprünglich angenommenen, mangelfreien Zustand herstellt.
  • Im konkreten Fall fehlten aber Feststellungen dazu, was das Update 23R6 technisch genau bewirkt, ob es ein „Thermofenster“ enthält und ob es den Mangel rechtlich und tatsächlich beseitigt. Diese Fragen müssen im Beweisverfahren – etwa durch Sachverständigengutachten – geklärt werden.

Der OGH hat also keine endgültige Entscheidung zugunsten des Herstellers oder des Käufers getroffen, sondern die Spielregeln festgelegt: Ohne klare Feststellungen zur Wirksamkeit und Zulässigkeit des Updates kann nicht beurteilt werden, ob der Käufer wirklich „klaglos gestellt“ ist.

Was bedeutet „klaglos gestellt“ konkret?

Im österreichischen Irrtumsrecht gilt: Wer sich bei Vertragsschluss über eine wesentliche Tatsache irrt (z. B. die Zulässigkeit und Gesetzeskonformität eines Motors), kann den Vertrag anfechten. Liegt dieser Irrtum auf beiden Seiten vor (Käufer und Verkäufer), spricht man von einem gemeinsamen, wesentlichen Irrtum; der Vertrag kann dann aufgehoben werden.

Daneben gibt es aber den Gedanken der „Klaglosstellung“: Wenn der Zustand, von dem beide Parteien irrig ausgegangen sind (z. B. mangelfreie, rechtskonforme Zulassung des Fahrzeugs), nachträglich tatsächlich hergestellt wird, fällt der Anfechtungsgrund weg – jedenfalls, solange dies rechtzeitig vor Schluss der Verhandlung in erster Instanz geschieht.

Im Dieselskandal heißt das:

  • Reicht ein Update aus? Ja, ein Hersteller‑Update kann unter Umständen dazu führen, dass eine Rückabwicklung nicht mehr möglich ist – aber nur, wenn es den rechtlichen Mangel wirklich beseitigt.
  • Was muss dafür feststehen? Das Fahrzeug muss nach dem Update tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, keine weitere unzulässige Abschalteinrichtung (wie ein problematisches „Thermofenster“) mehr enthalten und dauerhaft funktionstüchtig bleiben.
  • Wer trägt die Beweislast? Ob der Mangel beseitigt wurde, ist eine Tatsachenfrage. Dazu sind meist technische Gutachten erforderlich. Hersteller und Händler können sich nicht einfach pauschal auf „Update durchgeführt“ berufen.

Praktische Folgen für Dieselkäufer und Händler

1. Für Käufer betroffener Diesel‑Modelle

Ihre Chancen:

  • Sie können Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist und damit mangelhaft ist.
  • Auch bei bereits durchgeführtem Update kann der Anspruch weiterbestehen, wenn nicht nachgewiesen ist, dass der Mangel rechtlich einwandfrei behoben wurde.

Ihre Risiken:

  • Wurde vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens ein wirksames und rechtlich zulässiges Update durchgeführt, kann der Einwand der „Klaglosstellung“ Ihre Möglichkeiten zur Vertragserrichtung oder zum Schadenersatz einschränken.
  • Abhängig von den technischen Details (z. B. Thermofenster, Verbrauchserhöhungen, Motorproblemen) können Gutachten komplex und zeitaufwändig sein.

Ihr Handlungsbedarf:

  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Kaufvertrag, Rechnung, Prospekte, E‑Mails, Rückrufschreiben, Bestätigungen über durchgeführte Updates, Serviceheft.
  • Dokumentieren Sie Auffälligkeiten nach einem Update: höherer Verbrauch, Leistungsverlust, ungewöhnliche Geräusche, häufigere Werkstattaufenthalte.
  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug gegebenenfalls technisch prüfen, insbesondere wenn Sie befürchten, dass das Update neue Probleme verursacht oder den Mangel nicht beseitigt hat.

2. Für Verkäufer und Händler

Worauf Sie achten müssen:

  • Auch wenn Sie beim Verkauf nichts von einer Manipulation wussten, können Käufer Gewährleistungs‑ oder Schadenersatzansprüche geltend machen. Unkenntnis schützt nicht automatisch.
  • Halten Sie eine lückenlose Dokumentation bereit: Welche Informationen wurden beim Verkauf gegeben? Wurde auf Rückrufe oder bekannte Probleme hingewiesen? Wann wurde welches Update durchgeführt?
  • Berücksichtigen Sie, dass der Nachweis einer wirksamen Mangelbeseitigung (etwa durch ein Update) nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine technische Frage ist. Ohne belastbare Gutachten bleibt die Lage unsicher.

Typische Alltagssituationen – wo es heikel wird

  • Szenario 1 – Gebrauchtwagen mit durchgeführtem Update: Sie kaufen 2018 einen gebrauchten Diesel, bei dem 2017 ein Update durchgeführt wurde. Später erfahren Sie vom Abgasskandal und wollen den Vertrag anfechten. Hier stellt sich die Frage: Hat das Update den ursprünglichen Rechtsmangel tatsächlich beseitigt oder besteht weiterhin ein unzulässiger Zustand? Ohne Klärung dieser Frage kann ein Gericht Ihre Ansprüche nicht verlässlich beurteilen.
  • Szenario 2 – Update erst nach Klage: Sie klagen auf Rückabwicklung, während das Fahrzeug noch mit manipulierter Software unterwegs ist. Während des Prozesses führt der Hersteller ein Update durch. Dann muss geprüft werden, ob Sie dadurch „klaglos gestellt“ wurden. Wenn nicht feststeht, dass der Mangel behoben ist, bleibt Ihre Anfechtung grundsätzlich aufrecht.
  • Szenario 3 – Update bringt neue Probleme: Nach dem Update steigt der Verbrauch, der Motor läuft ruppiger oder die Leistung sinkt. In solchen Fällen kann zwar der ursprüngliche Rechtsmangel möglicherweise behoben sein, es können aber neue Sachmängel entstehen. Auch diese können Ansprüche auslösen.
  • Szenario 4 – Händler ohne eigenes Verschulden: Sie haben als Händler in gutem Glauben ein Fahrzeug mit EA‑189‑Motor verkauft. Später fordert der Käufer die Rückabwicklung wegen der Manipulation. Ihre Verteidigung wird sich dann auch darauf stützen müssen, ob ein Update durchgeführt wurde und ob dieses rechtlich und technisch ausreichend ist – reine Berufung auf Unwissenheit genügt meist nicht.

Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

Checkliste für Käufer

  • 1. Fahrzeugunterlagen sammeln: Kaufvertrag, Rechnung, Korrespondenz mit Händler oder Hersteller, Rückrufschreiben, Bestätigungen über Updates, Serviceprotokolle.
  • 2. Technische Situation klären: Erkundigen Sie sich, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist (Motortyp, Baujahr, Rückrufaktionen). Prüfen Sie, ob und wann ein Software‑Update installiert wurde.
  • 3. Auffälligkeiten dokumentieren: Notieren Sie alle Veränderungen nach einem Update (Fahrverhalten, Verbrauch, Werkstattbesuche). Heben Sie Rechnungen und Werkstattberichte auf.
  • 4. Verjährung im Blick behalten: Ansprüche verjähren. Je länger Sie zuwarten, desto schwieriger wird die Durchsetzung. Warten Sie nicht, bis Fristen kurz vor Ablauf stehen.
  • 5. Rechtliche Einschätzung einholen: Lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Einzelfall eine Anfechtung, Rückabwicklung oder Schadenersatzforderung realistisch ist und ob ein Sachverständigengutachten sinnvoll erscheint.

Checkliste für Händler und Verkäufer

  • 1. Verkaufsdokumentation sichern: Inserate, Prospekte, Übergabeprotokolle, E‑Mails und sonstige Kommunikation mit dem Käufer sollten geordnet und vollständig abrufbar sein.
  • 2. Update‑Nachweise bereithalten: Halten Sie Unterlagen über durchgeführte Rückrufe/Updates bereit (Zeitpunkt, Art der Maßnahme, Werkstattberichte).
  • 3. Frühzeitig beraten lassen: Werden Sie von einem Käufer kontaktiert, reagieren Sie nicht vorschnell. Eine juristische Prüfung der Haftungsrisiken und Verteidigungsmöglichkeiten kann spätere Prozesse deutlich beeinflussen.

Häufige Fragen rund um Diesel‑Updates und Rückabwicklung

Kann ich mein Dieselauto noch zurückgeben, wenn schon ein Update gemacht wurde?

Das ist möglich, aber nicht automatisch. Ein Update kann Ihre Rechte einschränken, wenn es den Mangel tatsächlich beseitigt und rechtlich zulässig ist. Genau das muss aber im Einzelfall bewiesen werden. Solange offen ist, ob das Update den Rechtsmangel (z. B. unzulässige Abschalteinrichtung) wirklich behoben hat, bleibt eine Anfechtung grundsätzlich im Raum.

Reicht es, wenn der Hersteller sagt, das Update sei in Ordnung?

Nein. Eine bloße Behauptung des Herstellers oder Händlers genügt nicht. Ob ein Update zulässig ist und den Mangel beseitigt, ist eine technische und rechtliche Frage. Gerichte stützen sich dabei meist auf Sachverständigengutachten. Ohne belastbare Nachweise kann nicht angenommen werden, dass Sie „klaglos gestellt“ sind.

Was ist, wenn mein Auto nach dem Update schlechter fährt?

Dann kann ein neuer Sachmangel vorliegen (Leistungsverlust, höherer Verbrauch, Motorschäden). In solchen Konstellationen kommen zusätzlich zu den Fragen des Abgasskandals weitere Gewährleistungs‑ oder Schadenersatzansprüche in Betracht. Wichtig ist eine genaue Dokumentation und gegebenenfalls eine technische Begutachtung.

Ich bin Händler – hafte ich auch, wenn ich von der Manipulation nichts wusste?

Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Gewährleistungspflichten. Sie können sich aber im Innenverhältnis unter Umständen beim Hersteller regressieren. Entscheidend ist, wie der Vertrag gestaltet war, welche Zusicherungen erfolgten und ob Sie alle zumutbaren Informationen weitergegeben haben. Eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Beratung sind hier besonders wichtig.

Rechtsanwalt Wien

Rechtliche Unterstützung im Dieselskandal: Wann sich anwaltlicher Rat lohnt

Die Entscheidung des OGH vom 29.03.2023 (8 Ob 91/22y) zeigt deutlich: Im Abgasskandal reicht ein einfaches „Update gemacht, alles erledigt“ rechtlich nicht aus. Ob Sie als Käufer tatsächlich „klaglos gestellt“ sind oder weiterhin Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz haben, hängt von vielen Details ab – technischem Zustand, Zeitpunkt der Maßnahmen, Vertragsgestaltung und Beweislage.

Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil‑ und Konsumentenschutzrecht weiß die Kanzlei Pichler, worauf es in solchen Verfahren ankommt: frühzeitige Beweissicherung, sorgfältige Prüfung der Vertragslage und strategischer Einsatz von Sachverständigengutachten.

Wenn Sie ein betroffenes Dieselfahrzeug besitzen oder als Händler mit Forderungen konfrontiert sind, sollten Sie Ihre Situation individuell prüfen lassen. Unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at können Sie Kontakt mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, aufnehmen und eine fundierte rechtliche Einschätzung einholen.


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