Dieselskandal & Thermofenster: Welche Rechte haben Autobesitzer nach dem OGH-Urteil zu VW?
Dieselskandal: Viele Autobesitzer wissen nicht, dass in ihren Fahrzeugen unter Umständen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind – selbst dann, wenn längst ein Software‑Update durchgeführt wurde und das Auto scheinbar problemlos fährt. Genau darum ging es in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 28.06.2023, 9 Ob 65/22g), die für viele Betroffene des Dieselskandals in Österreich von Bedeutung ist.
Die Entscheidung betrifft zwar einen VW Tiguan mit Euro‑5‑Dieselmotor. Die rechtlichen Grundsätze reichen aber deutlich weiter: Sie betreffen generell Fahrzeuge, in denen eine sogenannte „Umschaltlogik“ oder ein „Thermofenster“ bei der Abgasreinigung verwendet wird. Und sie zeigen, dass Ansprüche gegen den Hersteller grundsätzlich möglich sind – aber nicht automatisch.
Was war beim VW Tiguan passiert?
Im entschiedenen Fall hatte ein Käufer im Jahr 2012 einen VW Tiguan mit einem Euro‑5‑Dieselmotor erworben. Erst Jahre später kam ans Licht, dass dieser Motor eine spezielle Software‑Steuerung hatte:
- Auf dem Prüfstand wurden die Stickoxid‑(NOx‑)Emissionen künstlich niedrig gehalten.
- Im normalen Straßenverkehr stieß das Fahrzeug deutlich mehr NOx aus.
2015 stellte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fest, dass im Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. VW war verpflichtet, diese zu entfernen. 2016 stellte der Hersteller ein Software‑Update zur Verfügung, das die „Umschaltlogik“ beseitigen sollte. Zugleich blieb aber ein sogenanntes „Thermofenster“ bestehen: Die Abgasreinigung funktioniert nur in einem bestimmten Temperaturbereich (hier etwa zwischen 15 °C und 33 °C) vollständig, außerhalb dieses Bereichs wird sie stark reduziert.
Der Käufer ließ dieses Update installieren und klagte anschließend auf:
- Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw.
- Schadenersatz wegen arglistiger Irreführung bzw. mangelhafter Beschaffenheit.
Die Gerichte erster und zweiter Instanz wiesen die Klage ab. Begründung unter anderem: Das Fahrzeug sei technisch fahrbereit, halte am Prüfstand die Grenzwerte ein und durch das Update sei kein Nachteil entstanden.
Was hat der OGH entschieden – und was nicht?
Der OGH hat diese Sichtweise nicht geteilt und die Sache an das Erstgericht zurückverwiesen. Zur Entscheidung. Wichtig sind dabei zwei Ebenen: die rechtliche Bewertung der Technik und die Frage des konkreten Schadens.
1. Unzulässige Abschalteinrichtungen stehen fest
Der OGH stellt klar, dass sowohl:
- die ursprünglich verbaute Umschaltlogik als auch
- das nach dem Update verbleibende Thermofenster
als unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren sind. Diese Rechtsfrage ist damit endgültig entschieden. Die technische Konstruktion verstößt gegen europarechtliche Vorgaben, weil sie dafür sorgt, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr mehr Schadstoffe ausstößt als im Testbetrieb.
Nach der einschlägigen EU‑Rechtsprechung bedeutet dies: Ein Fahrzeug mit verbotener Abschalteinrichtung entspricht nicht den Qualitäts‑ und Sicherheitsanforderungen, die ein vernünftiger Käufer erwarten darf. Die Beschaffenheit weicht also von dem ab, was bei einem gesetzeskonformen Auto üblich wäre.
2. Schaden ja oder nein? Das ist die offene Kernfrage
Trotzdem hat der OGH dem Kläger nicht sofort Schadenersatz zugesprochen. Stattdessen verlangt er zusätzliche Feststellungen zum konkreten Schaden. Denn: Ein Rechtsverstoß allein genügt nicht, um automatisch Geld zu bekommen.
Zu prüfen ist insbesondere:
- Ist die Nutzbarkeit des Fahrzeugs eingeschränkt (z. B. drohende Betriebsbeschränkungen, Fahrverbote, Probleme bei der Zulassung)?
- Liegt eine Wertminderung vor (z. B. geringerer Wiederverkaufswert im Vergleich zu einem nicht betroffenen Fahrzeug)?
- Hätte der Käufer bei korrekter Information das Fahrzeug zu diesen Konditionen überhaupt gekauft oder behalten (Rücktritts‑ bzw. Preisminderungsrecht)?
Die bisherigen Urteile hatten sich im Wesentlichen darauf gestützt, dass das Auto noch funktioniere und der Prüfstandsgrenzwert eingehalten werde. Nach Ansicht des OGH reicht das nicht aus. Es muss viel genauer geprüft werden, ob und in welcher Form der Käufer tatsächlich wirtschaftlich oder in seiner Nutzungserwartung beeinträchtigt wurde.
Warum ist dieses OGH‑Urteil für Verbraucher so wichtig?
Bereits 2023 hat der OGH mit dieser Entscheidung einen für Verbraucher bedeutsamen Rahmen gezogen – nicht nur für Besitzer von VW Tiguan, sondern für viele Diesel‑Fahrzeuge mit vergleichbarer Technik.
Die zentralen Punkte:
- Unzulässige Abschalteinrichtungen sind rechtswidrig. Sowohl Umschaltlogiken als auch bestimmte Thermofenster können gegen EU‑Recht verstoßen.
- Ansprüche können auch gegen den Hersteller bestehen, selbst wenn der Kaufvertrag mit einem Händler geschlossen wurde. Das ergibt sich aus der EuGH‑Rechtsprechung, die der OGH anwendet.
- Ein Update „heilt“ nicht automatisch alle Probleme. Auch wenn das KBA ein Update freigibt und das Fahrzeug fahrbereit bleibt, können Schäden bestehen – etwa in Form von Wertverlust oder rechtlicher Unsicherheit.
- Jeder Fall braucht konkrete Tatsachen. Ohne Nachweis eines individuellen Schadens wird ein Anspruch aber schwer durchsetzbar sein.
Praxisfolgen: In welchen Situationen haben Sie Chancen auf Ansprüche?
Die Entscheidung macht deutlich: Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug besitzt oder besessen hat, sollte seine Situation prüfen lassen. Typische Konstellationen sind unter anderem:
1. Sie haben ein bekannt betroffenes Dieselmodell gekauft
Wenn Ihr Auto in öffentlichen Rückruflisten (z. B. wegen Abschalteinrichtungen oder Abgasupdates) aufscheint, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Fahrzeug rechtlich problematisch ist. Das gilt insbesondere für Euro‑5‑Diesel mit Software‑Updates, bei denen ein Thermofenster aktiv ist.
Mögliche Schäden:
- geringerer Marktwert gegenüber nicht betroffenen Fahrzeugen,
- schlechtere Veräußerungsmöglichkeiten,
- Unsicherheit über künftige Betriebsbeschränkungen.
2. Sie haben das Software‑Update durchführen lassen
Viele Besitzer sind dem Aufruf des Herstellers oder der Behörde gefolgt und haben das Update aufspielen lassen – oft in der Annahme, damit sei alles erledigt. Das OGH‑Urteil zeigt: So einfach ist es nicht.
Auch nach einem Update kann:
- eine unzulässige Abschalteinrichtung (Thermofenster) bestehen bleiben,
- ein Wertverlust vorliegen, weil das Modell als „Skandalfahrzeug“ gilt,
- eine rechtliche Unsicherheit über die langfristige Zulässigkeit im Verkehr bestehen.
3. Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen
Beim Verkauf zeigt sich der Schaden oft am deutlichsten: Potenzielle Käufer bieten weniger oder steigen ganz aus, wenn sie vom Dieselskandal hören. Auch Händler kalkulieren betroffene Modelle mit Abschlägen ein.
Typische Anzeichen für einen wirtschaftlichen Nachteil:
- deutlich niedrigere Angebote im Vergleich zu unabhängigen Schätzungen oder nicht betroffenen Vergleichsfahrzeugen,
- Hinweise des Händlers, dass das Modell „schwer verkäuflich“ sei,
- die Notwendigkeit, mit deutlichen Preisnachlässen zu arbeiten, um überhaupt Abnehmer zu finden.
4. Sie sorgen sich um Fahrverbote oder Zulassung
Auch wenn in Österreich derzeit keine flächendeckenden Dieselfahrverbote wie in manchen deutschen Städten existieren, spielen Umweltauflagen eine immer größere Rolle. Die Befürchtung, dass das eigene Auto künftig bestimmten Einschränkungen unterliegt oder an Wert verliert, ist ein reales wirtschaftliches Risiko.
Ob und in welchem Umfang solche Risiken schon jetzt einen Schaden darstellen, hängt stark vom Einzelfall ab – genau hier setzt die vom OGH geforderte Detailprüfung an.
Was sollten betroffene Fahrzeughalter jetzt konkret tun?
1. Unterlagen sammeln und sichern
Je besser Ihre Dokumentation, desto höher die Chancen, Ansprüche durchzusetzen. Relevante Unterlagen sind vor allem:
- Kaufvertrag und Rechnung
- Typenschein/Zulassungsschein und Fahrzeugschein
- Schriftverkehr mit Händler, Importeur oder Hersteller
- Einladungen und Bestätigungen zu Software‑Updates
- Service‑ und Werkstattrechnungen
- aktuelle Kilometerstände und Wartungsnachweise
- Bewertungen oder Gutachten zum Wiederbeschaffungswert
2. Fahrzeugwert und Marktsituation prüfen
Lassen Sie – gerade vor einem Verkauf oder einer Klage – den Wert Ihres Fahrzeugs realistisch einschätzen. Dabei kann ein sachverständiges Gutachten sinnvoll sein, um zu belegen, dass ein Wertverlust eingetreten ist.
3. Keine vorschnellen Vergleiche unterschreiben
Hersteller oder Händler bieten mitunter pauschale Vergleichszahlungen an. Diese können auf den ersten Blick attraktiv wirken, schließen aber oft weitergehende Ansprüche aus. Ohne vorherige rechtliche Prüfung sollten Sie sich auf solche Angebote nicht einlassen.
4. Verjährungsfristen im Blick behalten
Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsrechte sind immer an Fristen gebunden. Welche Fristen im Einzelfall gelten, hängt von Art des Anspruchs und der Vertragsgestaltung ab. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind – selbst wenn die Rechtslage an sich günstig wäre.
5. Frühzeitig rechtliche Beratung einholen
Die OGH‑Entscheidung zeigt deutlich: Es kommt auf den Einzelfall an. Ob Sie Rücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz verlangen können, hängt von vielen Details ab – Fahrzeugtyp, Kaufzeitpunkt, Vertragskonstellation, Update‑Historie, Marktlage und dokumentierter Wertminderung.
Rechtsanwalt Wien
FAQ: Häufige Fragen verunsicherter Diesel‑Besitzer
Habe ich automatisch Anspruch auf Geld, wenn mein Auto eine Abschalteinrichtung hat?
Nein. Der OGH betont, dass die unzulässige Abschalteinrichtung zwar einen Rechtsverstoß darstellt, aber noch keinen automatisch ersatzfähigen Schaden. Sie müssen konkret darlegen können, worin Ihr wirtschaftlicher Nachteil oder Ihre Nutzungseinschränkung besteht (z. B. Wertverlust, schlechtere Verkaufsmöglichkeiten, konkrete Zulassungs‑ oder Betriebsrisiken).
Spielt es eine Rolle, dass mein Auto technisch in Ordnung ist und das Pickerl bekommt?
Dass Ihr Fahrzeug technisch fahrbereit ist und die gesetzlichen Überprüfungen besteht, schließt Ansprüche nicht aus. Es kann aber die Argumentation schwieriger machen. Entscheidend sind nicht nur technische Defekte, sondern auch rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile, die aus der unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren.
Ich habe das VW‑Update gemacht – kann ich trotzdem klagen?
Ja, grundsätzlich schon. Der OGH geht davon aus, dass auch ein nach einem Update bestehendes Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sein kann. Ein Update verhindert daher nicht automatisch Ansprüche. Es kommt aber darauf an, ob sich trotz Update ein konkreter Schaden (z. B. Wertminderung) nachweisen lässt.
Muss ich gegen den Händler oder gegen den Hersteller vorgehen?
Beides kommt in Betracht. Aus der EuGH‑Rechtsprechung folgt, dass Ansprüche auch gegenüber dem Hersteller bestehen können, selbst wenn der Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen wurde. Parallel oder alternativ kommen Gewährleistungs‑ und Schadenersatzansprüche gegen den Händler in Frage. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.
Rechtliche Einschätzung einholen: Warum sich ein Gespräch lohnt
Wer ein Dieselfahrzeug mit möglicher Abschalteinrichtung besitzt, steht häufig vor denselben Fragen: Lohnt sich eine Klage überhaupt? Welche Beweise brauche ich? Gegen wen richte ich meine Ansprüche? Und wie hoch könnte ein realistischer Schadenersatz sein?
Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Umgang mit komplexen zivilrechtlichen Ansprüchen, Verbraucherschutzfragen und Fahrzeugkaufverträgen kennt die Pichler Rechtsanwalt GmbH die typischen Fallstricke und Erfolgschancen solcher Verfahren. Eine frühzeitige, fundierte Einschätzung hilft, Risiken abzuwägen und eine sinnvolle Strategie zu entwickeln – sei es gerichtliche Geltendmachung, Vergleichsverhandlungen oder ein geordneter Verkauf.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Fahrzeug von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen ist, oder unsicher sind, ob und welche Ansprüche Sie haben, können Sie Ihre Unterlagen prüfen lassen und eine erste rechtliche Einschätzung einholen.
Kontakt:
Pichler Rechtsanwalt GmbH
Karlsplatz 3, 1010 Wien
Telefon: 01/5130700
E‑Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at
Lassen Sie Ihre Situation rechtzeitig beurteilen – je besser die Beweislage und je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, berechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erfolgreich durchzusetzen.
Rechtliche Hilfe benötigt?
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.