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Kündigung wegen Krankheit: sozialwidrige Kündigung – Wann ist sie sozialwidrig – und wann nicht? [Rechtsanwalt Wien]

sozialwidrige Kündigung

Kündigung wegen Krankheit: sozialwidrige Kündigung – Wann ist sie sozialwidrig – und wann nicht?

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine Kündigung in Österreich nicht nur „formal richtig“, sondern auch sozial gerechtfertigt sein muss und dass eine sozialwidrige Kündigung anfechtbar sein kann. Wer aber glaubt, jede als unfair empfundene Kündigung könne erfolgreich angefochten werden, irrt – vor allem, wenn gute Chancen auf einen neuen Job bestehen.

Ein aktueller Fall eines Lkw‑Fahrers mit psychischen Folgen nach einer COVID‑19‑Erkrankung zeigt sehr deutlich, wo die Grenzen der sogenannten „sozialwidrigen Kündigung“ liegen und welche Punkte Gerichte tatsächlich prüfen.

Rechtsanwalt Wien: Beratung bei sozialwidriger Kündigung

Typische Ausgangssituation: Kündigung trotz Krankheit und Unsicherheit

Der Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging, spiegelt eine Situation wider, die viele kennen:

  • Ein Arbeitnehmer erkrankt, hier: depressiv‑ängstliche Reaktion nach einer COVID‑19‑Infektion.
  • Er ist zeitweise arbeitsunfähig, kann seine bisherige Tätigkeit als Lkw‑Fahrer nicht ausüben.
  • Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis.
  • Der Arbeitnehmer fühlt sich im Stich gelassen, sieht seine gesundheitliche und wirtschaftliche Existenz gefährdet und ficht die Kündigung als „sozialwidrig“ an.

Die Argumentation des Lkw‑Fahrers: Die Kündigung sei für ihn existenzbedrohend und daher sozialwidrig, weil er wegen seiner gesundheitlichen Situation und der unsicheren beruflichen Zukunft besonders hart getroffen werde.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der OGH ließ schließlich auch die außerordentliche Revision nicht zu und bestätigte damit: Diese Kündigung war nicht sozialwidrig im Sinn des Gesetzes. Zur Entscheidung.

Was bedeutet „sozialwidrige Kündigung“ überhaupt?

Die Möglichkeit, eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anzufechten, beruht vor allem auf § 105 Abs 3 Z 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Dahinter steht der Gedanke, Arbeitnehmer vor besonders harten und nicht mehr zumutbaren Folgen einer Kündigung zu schützen.

Wichtig ist dabei:

  • Nicht jede Kündigung ist sozialwidrig. Auch eine „normale“ Kündigung bringt Nachteile – Verlust des Einkommens, Arbeitslosigkeit, Unsicherheit. Diese üblichen Nachteile reichen für eine erfolgreiche Anfechtung nicht aus.
  • Sozialwidrig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie die wesentlichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen des Arbeitnehmers in besonderem Maße beeinträchtigt.

Gerichte berücksichtigen bei dieser Prüfung unter anderem:

  • Alter des Arbeitnehmers
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Gesundheitszustand
  • finanzielle Situation
  • Unterhaltspflichten (z. B. Kinder, Ehepartner)
  • reale Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Dauer der Arbeitssuche, zu erwartendes Einkommen)

Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast: Er muss darlegen, warum gerade in seinem Fall die Kündigung über das „übliche Maß“ hinaus existenzbedrohend oder sozial unzumutbar ist.

Wann entscheidet das Gericht? Der entscheidende Zeitpunkt

Ein wesentliches Detail, das viele übersehen: Maßgeblich ist in der Regel die Situation zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das bedeutet:

  • Es kommt nicht allein darauf an, wie sich die Lage Monate oder Jahre später entwickelt hat.
  • Allerdings dürfen die Gerichte Zukunftsaussichten mitberücksichtigen, wenn sie zum Kündigungszeitpunkt bereits objektiv absehbar waren.

Genau hier setzte im Fall des Lkw‑Fahrers die Beurteilung an: Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (18.10.2021) standen die Prognosen nicht so schlecht, wie der Kläger es für seine Anfechtung gebraucht hätte.

Der konkrete Fall: Warum die Kündigung nicht als sozialwidrig galt

Die Vorinstanzen – und ihnen folgend der OGH – kamen zu folgenden, für die Entscheidung zentralen Feststellungen:

  • Es war absehbar, dass der Lkw‑Fahrer gegen Ende Dezember 2021 wieder arbeitsfähig sein würde.
  • Es war realistisch anzunehmen, dass er innerhalb von rund 8½ Monaten eine neue Stelle als Lkw‑Fahrer finden würde.
  • Für die neue Stelle war sogar ein deutlich höheres Gehalt zu erwarten.

Die Rechtsprechung zieht hier gewisse Orientierungslinien:

  • Arbeitsuche von 6–8 Monaten kann noch als zumutbar gelten.
  • Sind mit der neuen Stelle keine Einkommensverluste verbunden, werden sogar bis zu 12 Monate ohne Beschäftigung in Einzelfällen als noch tragbar angesehen.

Im Fall des Lkw‑Fahrers ergab sich daher folgende Bewertung:

  • Die zu erwartende Dauer der Arbeitssuche lag im zumutbaren Rahmen.
  • Statt eines finanziellen Abstiegs war für die Zukunft sogar ein höheres Einkommen wahrscheinlich.
  • Die gesundheitliche Beeinträchtigung war nach damaliger Prognose vorübergehend und nicht dauerhaft.

Insgesamt sahen die Gerichte daher keine so gravierende Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage, dass von einer sozialwidrigen Kündigung gesprochen werden konnte.

Der OGH musste daher keine neue Grundsatzentscheidung treffen und ließ die außerordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage gar nicht zu. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen aufrecht.

Was heißt das für Arbeitnehmer in der Praxis?

Das Urteil macht deutlich: Wer eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten will, muss deutlich mehr vorbringen als das Gefühl, unfair behandelt worden zu sein.

1. Vorübergehende Krankheit reicht meist nicht aus

Selbst wenn eine Kündigung in eine Phase der Krankheit fällt, ist sie nicht automatisch sozialwidrig. Entscheidend ist die Prognose:

  • Ist davon auszugehen, dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sind?
  • Gibt es realistische Chancen auf einen neuen Job in Ihrer Qualifikation?
  • Ist mit einem vergleichbaren oder sogar höheren Einkommen zu rechnen?

Wenn diese Fragen eher positiv zu beantworten sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht eine Sozialwidrigkeit annimmt.

2. Besondere Härten müssen belegbar sein

Anders kann die Lage aussehen, wenn etwa:

  • Sie bereits ein hohes Alter haben und auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen bestehen,
  • Ihre Qualifikation nur in sehr wenigen Branchen einsetzbar ist und diese kaum Stellen anbieten,
  • Sie hohe Unterhaltsverpflichtungen haben und ein erheblicher Einkommensverlust droht,
  • dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen dafür sorgen, dass Sie praktisch keinen gleichwertigen Job mehr finden können.

In solchen Konstellationen kann eine Kündigung sehr wohl sozialwidrig sein – wenn Sie diese Umstände schlüssig und mit Beweismitteln untermauern.

Was sollten Betroffene konkret tun? Eine kurze Checkliste

1. Fristen im Auge behalten

Anfechtungen wegen Sozialwidrigkeit sind an strenge Fristen gebunden. Warten Sie nicht ab, bis „sich alles beruhigt“. Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, damit keine Ansprüche allein wegen Fristversäumnis verloren gehen.

2. Eigene Situation genau dokumentieren

Je besser Sie Ihre Lage belegen können, desto höher die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung. Wichtig sind insbesondere:

  • Ärztliche Unterlagen: Befunde, Gutachten, Prognosen zur weiteren Arbeitsfähigkeit.
  • Finanzielle Situation: Lohnzettel, Fixkosten, Kreditverpflichtungen.
  • Unterhaltspflichten: Nachweise zu Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen etc.
  • Arbeitsmarkt-Situation: Bewerbungsunterlagen, Absagen, Stellungnahmen des AMS, Hinweise auf mangelnde Stellenangebote.

3. Arbeitsmarktchancen realistisch einschätzen

Gerichte orientieren sich auch daran, wie lange eine Arbeitssuche bei Ihrer Qualifikation üblicherweise dauert und ob im Normalfall gleichwertige Jobs verfügbar sind. Hier kann etwa entscheidend sein:

  • Wie gefragt ist Ihr Beruf tatsächlich?
  • Gibt es in zumutbarer Pendeldistanz Stellenangebote?
  • Ist zu erwarten, dass Sie Ihr bisheriges Einkommensniveau halten oder verlieren?

4. Frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholen

Ob eine Kündigung mit Aussicht auf Erfolg wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden kann, ist eine Einzelfallentscheidung. Eine genaue Prüfung der persönlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation ist unerlässlich.

Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber?

Auch für Arbeitgeber ist der Fall lehrreich. Er zeigt, dass eine Kündigung selbst in schwierigen Konstellationen nicht automatisch als sozialwidrig gewertet wird, wenn:

  • realistische, zeitnahe Chancen auf eine Ersatzbeschäftigung bestehen,
  • keine dauerhafte oder besonders gravierende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitnehmers zu erwarten ist,
  • der Gesundheitszustand eher vorübergehend als dauerhaft eingeschränkt ist.

Arbeitgeber sollten dennoch:

  • die sozialen Daten des Arbeitnehmers (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) kennen,
  • verfügbare Informationen zu Gesundheitsprognosen berücksichtigen (ohne Datenschutz zu verletzen),
  • die Arbeitsmarktsituation zumindest grob einschätzen,
  • die Entscheidungsgrundlagen für eine Kündigung schriftlich dokumentieren.

Dadurch lassen sich spätere Auseinandersetzungen oft vermeiden oder rechtlich besser führen.

FAQ: Häufige Fragen zur sozialwidrigen Kündigung

Ist eine Kündigung während Krankheit automatisch sozialwidrig?

Nein. Eine Kündigung während einer Krankenstandsphase ist in Österreich nicht automatisch unwirksam oder sozialwidrig. Entscheidend ist, ob die Kündigung Ihre wirtschaftliche und soziale Lage in besonderem Maß verschlechtert. Bei vorübergehenden Erkrankungen und guten Jobchancen ist eine Anfechtung häufig schwer durchzusetzen.

Wie lange darf ich ohne Job sein, ohne dass es als unzumutbar gilt?

Die Rechtsprechung sieht – je nach Einzelfall – eine Arbeitssuche von 6 bis 8 Monaten noch als zumutbar an. Wenn mit der neuen Stelle kein Einkommensverlust verbunden ist, können sogar bis zu 12 Monate als hinnehmbar gelten. Das bedeutet nicht, dass längere Zeiten automatisch zur Sozialwidrigkeit führen, aber längere Phasen ohne Beschäftigung können ein gewichtiges Argument sein.

Ich finde einfach keinen neuen Job – reicht das für eine Klage?

Allein die subjektive Wahrnehmung „ich finde nichts“ reicht nicht. Sie müssen nachweisen, dass es auf dem Arbeitsmarkt objektiv schwierig ist, eine passende Stelle zu bekommen (z. B. sehr wenige Stellenausschreibungen, hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen, spezielle Qualifikation). Bewerbungen, Absagen und Stellungnahmen vom AMS können hier wichtige Beweismittel sein.

Was kostet es, eine sozialwidrige Kündigung prüfen zu lassen?

Die Kosten hängen vom Umfang des Falls und der notwendigen Tätigkeit ab. Wichtig ist zunächst eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. In einer Erstberatung kann geklärt werden, welche Schritte sinnvoll sind, welche Beweismittel notwendig sind und mit welchem Kostenrahmen zu rechnen ist. Danach können Sie informiert entscheiden, ob Sie eine Anfechtung weiterverfolgen möchten.

Rechtliche Einschätzung einholen: Warten Sie nicht zu lange

Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob Ihre Kündigung sozialwidrig sein könnte – etwa wegen Krankheit, Ihres Alters oder einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation? Dann ist schnelles, überlegtes Handeln wichtig. Durch jahrelange anwaltliche Praxis kennt die Pichler Rechtsanwalt GmbH die typischen Fallstricke und Erfolgskriterien bei Kündigungsanfechtungen.

Lassen Sie Ihre persönliche Situation rechtzeitig rechtlich prüfen, bevor Fristen ablaufen oder Beweise verloren gehen. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Gemeinsam kann geklärt werden, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit Aussicht auf Erfolg hat und welche Schritte sinnvoll sind.


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