VW-Abgasskandal: Schadenersatz für Euro-6 Diesel möglich
Einleitung: Wenn das Vertrauen in Ihren Autokauf erschüttert wird
Der VW-Abgasskandal betrifft auch neuere Euro-6-Diesel – das zeigt ein aktueller Fall vor dem OGH.
Stellen Sie sich vor, Sie investieren mehrere tausend Euro in einen nagelneuen Volkswagen, überzeugt davon, ein modernes, umweltfreundliches Fahrzeug zu erwerben – sparsam, emissionsarm, zukunftssicher. Später erfahren Sie, dass genau dieser Motor von einer manipulierten Software gesteuert wird, die im Labor perfekte Emissionswerte liefert – jedoch im Alltag ein Vielfaches an Schadstoffausstoß verursacht. Für viele Dieselbesitzer eine bittere Enttäuschung. Es geht nicht nur um Geld, es geht um betrogenes Vertrauen – und um Gerechtigkeit.
Ein aktueller Fall, der bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ging, zeigt eindrucksvoll: Auch Käufer von Fahrzeugen mit moderner Euro-6-Norm (EA288-Motor) haben Chancen auf Schadenersatz. Das Urteil bringt Klarheit – und Hoffnung für tausende österreichische Dieselbesitzer. Zur Entscheidung.
Der Sachverhalt: Klage gegen VW wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Im Jahr 2016 kaufte ein österreichischer Privatkunde einen VW mit dem neueren EA288-Dieselmotor – ein Modell, das der Euro-6-Abgasnorm entspricht und vermeintlich nicht vom ursprünglichen Abgasskandal betroffen war. Doch Jahre später verdichteten sich Hinweise, dass auch in diesen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kamen. Diese erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, und manipulieren in diesem Fall den Motor so, dass er niedrigere Emissionen ausstößt als im tatsächlichen Fahrbetrieb.
Der Kunde fühlte sich getäuscht und verklagte den Volkswagen-Konzern auf Schadenersatz in Höhe von 8.730 Euro samt Zinsen. In erster und zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen. Die Rechtslage, so argumentierten die Instanzgerichte, sei nicht eindeutig. Der Fall landete daraufhin beim Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser plante, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der EU-Abgasrichtlinien vorzulegen.
Doch bevor sich der EuGH zu dem Fall äußern konnte, kam es zu einem bemerkenswerten Schritt: VW erkannte die Forderung des Klägers vollständig an. Der Schadenersatz wurde in voller Höhe bezahlt – samt Verfahrenskosten.
Rechtsanwalt Wien: Was steckt hinter dem VW-Abgasskandal?
§ 1295 ABGB – Schadenersatzrecht
Das österreichische allgemeine Zivilrecht verpflichtet dazu, Schäden, die rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurden, zu ersetzen. Entscheidend ist hier die Täuschung über eine zentrale Produkteigenschaft – nämlich die Umweltfreundlichkeit bzw. Gesetzeskonformität des Motors.
Europarecht – VO (EG) Nr. 715/2007
Auf europäischer Ebene regelt die Verordnung EG Nr. 715/2007 die Zulassung von Fahrzeugen in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen. Sie verbietet ausdrücklich den Einbau sogenannter Abschalteinrichtungen, es sei denn, diese sind technisch notwendig – etwa zur Motorschonung bei Extrembedingungen. Die juristische Diskussion konzentriert sich oft darauf, ob es sich um zulässige oder unzulässige Manipulation handelte.
Zivilprozessrecht: Anerkenntnisurteil
Gemäß der Zivilprozessordnung (§§ 364 ff ZPO) kann ein Beklagter die Ansprüche des Klägers ganz oder teilweise anerkennen. Das Gericht erlässt daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, in dem ohne weitere Sachprüfung der Klage vollinhaltlich stattgegeben wird. Ein solcher Schritt – wie im vorliegenden Fall – ist sogar möglich, wenn das Verfahren eigentlich ausgesetzt ist (z.B. wegen laufender EuGH-Vorabentscheidung).
Die Entscheidung des Gerichts: Kläger bekommt Recht – trotz ursprünglicher Ablehnung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass die Klage berechtigt war und sprach dem Kläger die geforderten 8.730 Euro samt Zinsen zu. Auch die gesamten Verfahrenskosten (EUR 1.186,74) muss der Volkswagen-Konzern tragen.
Zwar wurde die ursprünglich geplante Anfrage an den EuGH zurückgezogen, da VW durch das vollständige Anerkenntnis des Schadenersatzanspruchs die weitere Klärung überflüssig machte. Der OGH hielt jedoch fest, dass ein Anerkenntnisprozess auch während der Aussetzung eines Verfahrens durch eine mögliche EuGH-Vorlage rechtlich zulässig ist, sofern die Klärung durch den EuGH dadurch nicht gefährdet wird.
Die Entscheidung ist wegweisend für viele vergleichbare Fälle und zeigt: Ein erfolgreiches Vorgehen gegen Autokonzerne ist auch heute noch möglich – trotz langer Verfahrensdauer und komplizierter Rechtsfragen.
Praxis-Auswirkung: Was bedeutet dieses Urteil für Bürger?
Das Urteil des OGH und das Verhalten von VW haben konkrete Auswirkungen auf den Alltag vieler österreichischer Fahrzeugbesitzer. Hier die drei wichtigsten Punkte:
1. Auch neuere Fahrzeuge können betroffen sein
Bislang galten hauptsächlich Fahrzeuge mit dem älteren EA189-Motor als betroffen. Nun zeigt sich, dass auch Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA288 manipulative Software enthalten könnten. Käufer sollten deshalb prüfen, ob ihr Fahrzeug ebenfalls von einem Rückruf betroffen war oder Anzeichen für unzulässige Abschalteinrichtungen bestehen.
2. Klagen können sich lohnen – auch Jahre später
Der Kläger in diesem Fall hat sein Fahrzeug bereits 2016 gekauft. Dennoch hatte seine Klage Erfolg – weil die Manipulation erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar war. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Kenntnis über die Täuschung. Es ist daher entscheidend, den zeitlichen Ablauf genau zu analysieren und rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.
3. Anerkenntnis beschleunigt Verfahren erheblich
Ein bemerkenswerter Aspekt dieses Falles war das vollständige und außergerichtlich erteilte Anerkenntnis durch VW. Dadurch entfiel die Notwendigkeit einer langwierigen Beweisaufnahme oder einer EuGH-Vorabentscheidung. Das zeigt: Mit fundierter rechtlicher Argumentation und professioneller Unterstützung lassen sich Verfahren effizient gewinnen – oft auch ohne Gang durch sämtliche Instanzen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Dieselklage
1. Wann verjähren Ansprüche aus dem Abgasskandal?
Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach dem ABGB in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt. Maßgeblich ist also nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie erstmals verlässlich wussten, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist. Bei neueren Informationen über Manipulation beim EA288-Motor kann die Frist noch laufen. Für eine konkrete Einschätzung ist individuelle Rechtsberatung unerlässlich.
2. Was kostet eine Klage gegen VW?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab – insbesondere vom Streitwert. Bei einem Streitwert von 8.730 Euro wie im vorliegenden Fall betragen die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten einige hundert Euro. Allerdings: Sollte sich VW – wie im Beispiel – zum Anerkenntnis entscheiden oder Sie in weiterer Folge gewinnen, trägt der Konzern alle Verfahrenskosten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung oder kapitalfreier Prozessführung mittels Prozesskostenfinanzierer.
3. Welche Fahrzeuge und Marken sind vom Abgasskandal betroffen?
Neben Volkswagen sind auch Modelle anderer Marken wie Audi, Seat, Skoda und teilweise Porsche betroffen, wenn sie Dieselaggregate des Typs EA189 oder EA288 nutzen. Auch in Fahrzeugen anderer Hersteller werden immer wieder unzulässige Abschaltvorrichtungen festgestellt. Ein Rückrufbescheid des KBA (bzw. der österreichischen Behörde) oder auffällige Software-Updates können Hinweise auf Manipulation sein. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich in jedem Fall.
Fazit & Handlungsempfehlung: Jetzt aktiv werden
Der aktuelle Fall zeigt eindrucksvoll: Auch Jahre nach dem Kauf eines Dieselfahrzeugs bestehen noch realistische Chancen auf Schadenersatz. Insbesondere Käufer von Euro-6-Fahrzeugen mit EA288-Motor sollten gut prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug manipuliert wurde. Die Gerichte und Konzerne erkennen zunehmend die Rechtmäßigkeit entsprechender Ansprüche an. Ein fundierter juristischer Weg lohnt sich – ideell und finanziell.
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