Mehrere Ansprüche in einer Klage: Warum die Summe nicht immer für das Rechtsmittel zählt
Ansprüche in einer Klage können mehrere Forderungen und Ziele gleichzeitig enthalten. Für Betroffene wirkt es dann naheliegend, die einzelnen Beträge zusammenzurechnen. Doch genau hier liegt ein erhebliches rechtliches Risiko: Mehrere Ansprüche werden nicht automatisch zu einem einzigen Streitwert. Das kann entscheidend dafür sein, ob ein Rechtsmittel überhaupt zulässig ist.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage in einer Entscheidung aus dem Jahr 2014 näher behandelt. Für Klägerinnen und Kläger ist die Entscheidung auch heute noch ein wichtiger Hinweis darauf, wie sorgfältig eine Klage aufgebaut werden muss.
Der Ausgangspunkt: Drei unterschiedliche Begehren in einer Klage
In dem vom OGH beurteilten Fall verlangte die Klägerin von zwei Beklagten mehrere Dinge:
- Die Rückzahlung von 1.108,75 Euro. Dieser Betrag war von ihrem Konto abgebucht worden und betraf eine Honorarnote der erstbeklagten Partei für steuerliche Leistungen.
- Die Unterlassung weiterer steuerlicher Vertretung und sonstiger Tätigkeiten für die Klägerin. Dieses Begehren bewertete sie mit 5.000 Euro.
- Die gerichtliche Feststellung, dass beide Beklagten für mögliche Schäden im Zusammenhang mit einer behaupteten unerlaubten Buchhaltungs- und Steuerberatungstätigkeit haften. Dieses Begehren bewertete sie mit 2.000 Euro.
Die Klägerin verband alle drei Anliegen in einer gemeinsamen Klage. Zusammengerechnet ergaben die von ihr angegebenen Werte mehr als 5.000 Euro. Dennoch führte diese Addition nicht automatisch dazu, dass ein Rechtsmittel zulässig war.
Was der OGH entschieden hat
Der OGH wies die Revision zurück. Er prüfte die behaupteten Ansprüche daher nicht inhaltlich, sondern kam zu dem Ergebnis, dass die Revision nach den damals geltenden Verfahrensregeln nicht zulässig war.
Die Entscheidung ist zitierfähig anzuführen als: OGH vom 25.11.2014, 8 Ob 116/14p. Zur Entscheidung.
Entscheidend war, dass die drei Begehren getrennt betrachtet werden mussten. Keines der einzelnen Begehren überschritt die damals maßgebliche Wertgrenze von 5.000 Euro. Dass die Klägerin mehrere Ansprüche in einer Klage miteinander verbunden hatte, änderte daran nichts.
Der OGH stellte außerdem darauf ab, dass die Ansprüche nicht auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhten:
- Das Zahlungsbegehren bezog sich auf eine konkrete Abbuchung und eine bestimmte Honorarnote.
- Das Unterlassungsbegehren betraf die Frage, ob die Erstbeklagte künftig weitere Tätigkeiten für die Klägerin übernehmen durfte.
- Das Feststellungsbegehren bezog sich auf eine behauptete unerlaubte Buchhaltungs- und Steuerberatungstätigkeit sowie eine mögliche Haftung für daraus entstehende Schäden.
Nach der Beurteilung des OGH konnten diese Ansprüche daher jeweils ein eigenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben. Eine automatische Zusammenrechnung war nicht gerechtfertigt.
Wann können mehrere Ansprüche zusammengezählt werden?
Mehrere Ansprüche werden nicht schon deshalb zusammengerechnet, weil sie in derselben Klage geltend gemacht werden oder sich gegen dieselben beziehungsweise teilweise dieselben Personen richten.
Eine Zusammenrechnung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn zwischen den Ansprüchen ein enger rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang besteht. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn:
- die Ansprüche auf demselben wesentlichen Sachverhalt beruhen,
- im Wesentlichen dieselben Tatsachen bewiesen werden müssen oder
- die Ansprüche aus demselben Vertrag oder derselben rechtlichen Grundlage abgeleitet werden.
Ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist keine reine Rechenfrage. Es kommt auf die konkrete Gestaltung der Ansprüche und auf das Vorbringen in der Klage an. Wer mehrere Begehren verbindet, muss daher bereits im Klageschriftsatz nachvollziehbar erklären, wie diese miteinander verbunden sind.
Die bloße gemeinsame Einbringung macht aus mehreren selbstständigen Ansprüchen noch keinen einheitlichen Streitgegenstand. Auch eine teilweise Personenidentität auf Beklagtenseite reicht dafür nicht automatisch aus.
Warum eine unschlüssige Klage gefährlich ist
Im zugrunde liegenden Verfahren wurde die Klage bereits vom Erstgericht wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Das bedeutet vereinfacht: Das Gericht sah die Darstellung der Klägerin nicht als ausreichend klar und nachvollziehbar an, um daraus die geltend gemachten Ansprüche ableiten zu können.
Eine Klage muss erkennen lassen, welcher konkrete Lebenssachverhalt zu welchem Begehren führt. Unklarheiten können beispielsweise entstehen, wenn nicht deutlich wird:
- welche konkrete Handlung oder Unterlassung beanstandet wird,
- gegen welche Person sich welcher Anspruch richtet,
- welcher Schaden bereits eingetreten ist oder nur möglich erscheint,
- welche Zahlung genau zurückverlangt wird und warum,
- auf welche Tatsachen die einzelnen Ansprüche gestützt werden.
Besonders anspruchsvoll wird die Formulierung, wenn ein Zahlungsbegehren, ein Unterlassungsbegehren und ein Feststellungsbegehren miteinander verbunden werden. Diese Begehren verfolgen unterschiedliche Ziele. Deshalb muss jedes einzelne ausreichend konkret begründet sein.
Was bedeutet das für die Praxis?
Eine gemeinsame Klage garantiert keine gemeinsame Wertberechnung
Wer beispielsweise eine Rückzahlung, ein zukünftiges Unterlassen und die Feststellung einer Haftung verlangt, kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass alle Beträge zusammengerechnet werden. Das Gericht kann die Begehren getrennt beurteilen.
Die Rechtsmittelmöglichkeit kann an jedem einzelnen Anspruch hängen
Auch wenn mehrere Ansprüche zusammen einen höheren Wert erreichen, kann ein Rechtsmittel unzulässig sein, wenn die einzelnen Ansprüche jeweils unter der maßgeblichen Wertgrenze liegen. Im Fall des OGH betrugen die einzelnen Werte 1.108,75 Euro, 5.000 Euro und 2.000 Euro.
Die konkrete Wertgrenze und die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hängen vom jeweiligen Verfahren und den anwendbaren Verfahrensregeln ab. Die Entscheidung aus dem Jahr 2014 darf daher nicht schematisch auf jedes heutige Verfahren übertragen werden. Ihr zentraler Hinweis bleibt aber wesentlich: Entscheidend ist nicht automatisch die Gesamtsumme aller in einer Klage genannten Beträge.
Ein erfolgloses Rechtsmittel kann zusätzliche Kosten verursachen
Im konkreten Verfahren musste die Klägerin den beiden Beklagten jeweils 818,66 Euro für deren Revisionsbeantwortung ersetzen. Insgesamt belief sich die zusätzliche Kostenbelastung damit auf 1.637,32 Euro.
Das zeigt, wie wichtig eine realistische Einschätzung vor Einbringung eines Rechtsmittels ist. Nicht nur die Erfolgsaussichten in der Sache müssen geprüft werden. Auch die formalen Voraussetzungen und das mögliche Kostenrisiko sind zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Wien: Vor einer Klage oder Revision prüfen lassen
Vor der Einbringung einer Klage oder Revision sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Jeden Anspruch einzeln erfassen: Wie hoch ist der jeweilige Zahlungs-, Unterlassungs- oder Feststellungswert?
- Den Sachverhalt zuordnen: Welche konkreten Tatsachen tragen welchen Anspruch?
- Den Zusammenhang begründen: Beruhen die Begehren tatsächlich auf demselben wesentlichen Lebenssachverhalt?
- Die Anspruchsgegner klar benennen: Gegen wen richtet sich welches Begehren?
- Das Klagebegehren präzise formulieren: Das Gericht muss erkennen können, welche Entscheidung konkret verlangt wird.
- Die Rechtsmittelzulässigkeit prüfen: Wird die relevante Wertgrenze mit dem einzelnen Anspruch oder nur mit einer behaupteten Gesamtsumme erreicht?
- Das Kostenrisiko einkalkulieren: Ein Rechtsmittel kann auch dann Kosten auslösen, wenn es aus formalen Gründen zurückgewiesen wird.
Häufige Fragen zu mehreren Ansprüchen in einer Klage
Kann ich mehrere Forderungen einfach in eine Klage schreiben?
Mehrere Ansprüche können grundsätzlich in einer Klage verbunden werden. Jeder einzelne Anspruch muss aber klar dargestellt und ausreichend begründet sein. Außerdem ist zu prüfen, ob die Ansprüche in einem ausreichenden rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen.
Werden mehrere kleinere Beträge automatisch zusammengerechnet?
Nein. Eine Zusammenrechnung ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil die Ansprüche gemeinsam eingeklagt werden. Entscheidend ist, ob ein enger Zusammenhang zwischen den Begehren besteht. Fehlt dieser, können die Ansprüche für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit getrennt behandelt werden.
Was bedeutet „unschlüssig“ bei einer Klage?
Eine Klage ist vereinfacht gesagt dann unschlüssig, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt nicht nachvollziehbar ergibt, warum der geltend gemachte Anspruch bestehen soll. Das Gericht muss erkennen können, welche Tatsachen zu welchem Begehren führen.
Kann ein Rechtsmittel auch wegen seines Werts scheitern?
Ja. Ein Rechtsmittel kann nicht nur inhaltlich erfolglos sein, sondern bereits an den formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen scheitern. Dazu kann auch gehören, dass der maßgebliche Wert nicht erreicht wird oder mehrere Ansprüche nicht zusammengerechnet werden dürfen.
Rechtzeitig prüfen lassen statt unnötige Kosten riskieren
Ob mehrere Ansprüche zusammenzurechnen sind, lässt sich nur anhand des konkreten Klageaufbaus und des zugrunde liegenden Sachverhalts beurteilen. Gerade bei kombinierten Zahlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsbegehren können Formulierungsfehler weitreichende Folgen haben.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berät die Kanzlei Pichler Betroffene zur zweckmäßigen Gestaltung von Klagen, zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln und zu den damit verbundenen Kostenrisiken. Lassen Sie Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten eines weiteren Verfahrens prüfen. Die Kanzlei Pichler ist unter 01/5130700 sowie per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at erreichbar.
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Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.