Werklohn trotz Mängeln: Wann Auftraggeber trotzdem zahlen müssen
Werklohn trotz Mängeln kann für Auftraggeber zu einem erheblichen rechtlichen Risiko werden. Ein Bauwerk weist Mängel auf, die Rechnung des Unternehmers ist aber noch offen. Für viele Auftraggeber liegt die Schlussfolgerung nahe: Dann wird zunächst einfach nicht bezahlt. Rechtlich ist das jedoch keineswegs immer sicher. Je nachdem, auf welchen Auftrag sich der Mangel bezieht und ob die Gegenforderung ausreichend bewiesen werden kann, darf ein Gericht den offenen Werklohn vorab zusprechen.
Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich: Im OGH vom 24.06.2025, 1 Ob 38/25g musste eine Auftraggeberin zunächst 56.400 Euro Werklohn samt Zinsen bezahlen, obwohl sie sich auf mehrere Mängel und daraus abgeleitete Gegenforderungen berufen hatte. Zur Entscheidung.
Werklohn trotz Mängeln: Mehrere Bauleistungen, eine offene Rechnung und zahlreiche Mängel
Eine Beklagte hatte einen Schlosser und Stahlbauer mit verschiedenen Arbeiten bei einem Bauprojekt beauftragt. Für eine Stahlkonstruktion im Dachgeschoss wurde ein Pauschalpreis von 86.400 Euro vereinbart. Davon hatte die Auftraggeberin bereits 30.000 Euro bezahlt. Offen blieben daher 56.400 Euro.
Zusätzlich gab es einen weiteren Auftrag über Stahlkonstruktionen für bestimmte Balkone. Dafür war ein eigener Pauschalpreis von 10.625 Euro netto vereinbart worden.
Die Auftraggeberin wollte den noch offenen Werklohn nicht vollständig bezahlen. Sie behauptete unter anderem folgende Mängel:
- ein unzureichender Stahlsteher beziehungsweise eine zu kurz ausgeführte Bodenplatte,
- eine Beschädigung eines Bodenbelags,
- eine fehlende Grundierung der Stahlkonstruktion,
- einen zu langen Stahlträger.
Aus diesen Vorwürfen leitete sie Gegenforderungen von insgesamt 27.000 Euro ab. Sie wollte diese Beträge vom offenen Werklohn abziehen beziehungsweise mit der Forderung des Unternehmers aufrechnen.
Warum Werklohn trotz Mängeln zugesprochen wurde
Der OGH bestätigte, dass der Unternehmer vorerst 56.400 Euro verlangen kann. Zusätzlich wurden Verzugszinsen zugesprochen: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 27.600 Euro seit 21. November 2022 sowie aus weiteren 28.800 Euro seit 12. Februar 2023. Zusätzlich fallen Zinseszinsen von 4 Prozent seit 12. Mai 2023 an. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen.
Entscheidend war die Trennung zwischen dem offenen Werklohn und den behaupteten Gegenforderungen. Der offene Betrag betraf die Stahlkonstruktion im Dachgeschoss. Die von der Beklagten geltend gemachten Gegenforderungen bezogen sich hingegen teilweise auf die Balkonarbeiten oder auf einen Schaden, der nicht unmittelbar mit dem ersten Auftrag zusammenhing.
Besteht zwischen Klageforderung und Gegenforderung kein ausreichender rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang, können diese Ansprüche getrennt beurteilt werden. Das Gericht darf in einem solchen Fall ein sogenanntes Teilurteil fällen. Der unstrittige oder ausreichend feststehende Werklohn wird zugesprochen, während über die Gegenforderungen später weiter verhandelt wird.
Für Auftraggeber bedeutet das: Die Berufung auf Mängel blockiert die Zahlung nicht automatisch. Selbst wenn tatsächlich Mängel vorliegen sollten, kann zunächst eine Zahlungspflicht bestehen. Die Mängelansprüche werden dadurch nicht zwingend beseitigt. Sie müssen aber eigenständig geprüft und bewiesen werden.
Die 3.000-Euro-Gegenforderung für den Stahlträger scheiterte
Bei einem zu langen Stahlträger hatte der Unternehmer angeboten, den Fehler zu beheben und den Träger zu kürzen. Die Beklagte teilte ihm jedoch mit, dass dies nicht notwendig sei. Nach Ansicht des OGH lag darin ein Verzicht auf die Verbesserung und auf die damit verbundenen Kosten.
Die Auftraggeberin konnte daher die für das Kürzen angesetzten 3.000 Euro nicht als Gegenforderung abziehen.
Das ist für die Praxis besonders wichtig. Wer eine Verbesserung ablehnt oder erklärt, eine Korrektur sei nicht erforderlich, kann später Schwierigkeiten haben, die Kosten einer eigenen Behebung zu verlangen. Eine solche Erklärung kann als Verzicht auf die Verbesserung verstanden werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Auftraggeber jeden Verbesserungsvorschlag ungeprüft annehmen müssen. Ist die vorgeschlagene Maßnahme ungeeignet, unzumutbar oder nicht ausreichend, kann eine Ablehnung durchaus gerechtfertigt sein. Sie sollte dann aber sachlich begründet, dokumentiert und möglichst durch technische Unterlagen oder ein Gutachten abgesichert werden.
Über weitere 24.000 Euro muss erneut entschieden werden
Bei den übrigen behaupteten Mängeln hob der OGH die Entscheidung auf. Das Berufungsgericht muss diese Punkte neuerlich prüfen. Es geht um mögliche Kosten von insgesamt 24.000 Euro:
- 15.000 Euro für den unzureichenden Stahlsteher und die zu kurze Bodenplatte,
- 5.000 Euro für die Beschädigung des Bodenbelags,
- 4.000 Euro für die fehlende Grundierung.
Ob diese Gegenforderungen tatsächlich bestehen, ist damit noch nicht endgültig entschieden. Die Beklagte erhält aber die Möglichkeit, ihren Standpunkt in diesem Umfang neuerlich verfolgen zu lassen.
Eine wesentliche Rolle spielte dabei ein Verfahrensfehler. Die Beklagte hatte nach den Feststellungen des OGH sehr wohl ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln beantragt. Das Berufungsgericht hatte diesen Antrag jedoch übersehen beziehungsweise den bisherigen Verfahrensinhalt unrichtig wiedergegeben.
Nach Ansicht des OGH konnte dieser Fehler für die Entscheidung über die vier Gegenforderungen von Bedeutung sein. Deshalb musste das Berufungsgericht die betreffenden Punkte neuerlich behandeln.
Was Auftraggeber aus der Entscheidung lernen sollten
1. Mängel müssen konkret beschrieben werden
Die bloße Erklärung, eine Leistung sei „schlecht“ oder „nicht fachgerecht“ ausgeführt worden, reicht in einem Gerichtsverfahren regelmäßig nicht aus. Erforderlich ist eine möglichst genaue Darstellung:
- Welche konkrete Leistung ist mangelhaft?
- Worin besteht die Abweichung vom Auftrag oder vom technisch Geschuldeten?
- Wann wurde der Mangel festgestellt?
- Welche Folgeschäden oder Behebungskosten sind entstanden?
- Wie wird die Höhe der Gegenforderung nachgewiesen?
Bei technischen Fragen kann ein Sachverständigengutachten entscheidend sein. Der Beweisantrag sollte nicht allgemein gehalten werden, sondern klar angeben, zu welchen Mängeln, Ursachen und Kosten der Sachverständige Stellung nehmen soll.
2. Aufträge und Rechnungen müssen sauber getrennt werden
Werden bei einem Bauprojekt mehrere Leistungen beauftragt, ist eine klare Zuordnung besonders wichtig. Jeder Auftrag sollte möglichst nachvollziehbar dokumentieren, welche Arbeiten umfasst sind, welcher Preis vereinbart wurde und welche Rechnung sich darauf bezieht.
Das kann darüber entscheiden, ob eine Gegenforderung den eingeklagten Werklohn überhaupt unmittelbar beeinflusst. Ein Mangel an einer Balkon-Konstruktion steht nicht automatisch in einem ausreichenden Zusammenhang mit einer Rechnung für eine Dachgeschoss-Konstruktion.
3. Nicht vorschnell die gesamte Zahlung verweigern
Eine vollständige Zahlungsverweigerung kann erhebliche Folgen haben. Neben dem offenen Werklohn können Verzugszinsen und weitere Kosten entstehen. Außerdem besteht das Risiko, dass das Gericht den unstrittigen Teil der Forderung mit Teilurteil zuspricht, obwohl über andere Mängel noch nicht entschieden ist.
Vor einer Zurückbehaltung oder Aufrechnung sollte daher geprüft werden, ob die behauptete Gegenforderung tatsächlich besteht, ausreichend beziffert ist und mit der Werklohnforderung in einem ausreichenden Zusammenhang steht.
4. Verbesserungsvorschläge sorgfältig behandeln
Bietet der Unternehmer eine Nachbesserung an, sollte der Auftraggeber nicht spontan erklären, dass diese nicht notwendig sei. Zunächst sollte geklärt werden, ob der vorgeschlagene Schritt den Mangel tatsächlich beseitigt und ob weitere Schäden zu befürchten sind.
Wird die Verbesserung abgelehnt, sollte der Grund dafür schriftlich festgehalten werden. Andernfalls kann später der Eindruck entstehen, dass der Auftraggeber auf die Verbesserung und die damit verbundenen Kosten verzichtet hat.
Vier typische Situationen aus dem Alltag
- Die Rechnung betrifft die Dachkonstruktion, der Mangel einen Balkon: Das Gericht kann den Werklohn für die Dachkonstruktion vorab zusprechen und die Gegenforderung wegen des Balkons getrennt prüfen.
- Der Unternehmer bietet eine konkrete Nachbesserung an: Wer ohne nachvollziehbare Begründung ablehnt, riskiert, die später selbst bezahlten Behebungskosten nicht vollständig ersetzt zu bekommen.
- Der Auftraggeber behauptet nur pauschale Mehrkosten: Ohne konkrete Beschreibung des Mangels und nachvollziehbare Kostenaufstellung wird eine Gegenforderung schwer durchsetzbar sein.
- Ein technischer Mangel ist zwischen den Parteien strittig: Fotos, Pläne, Abnahmeprotokolle, Schriftverkehr und ein gezielter Sachverständigenantrag können für die Entscheidung ausschlaggebend sein.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
- Alle Werkverträge, Nachträge, Rechnungen und Zahlungsbelege ordnen.
- Jeden behaupteten Mangel einem konkreten Auftrag zuordnen.
- Den Zustand durch Fotos, Pläne und schriftliche Feststellungen dokumentieren.
- Verbesserungsvorschläge des Unternehmers nicht vorschnell ablehnen.
- Gegenforderungen nachvollziehbar beziffern und Belege zu den Kosten sammeln.
- Bei technischen Streitfragen frühzeitig die Möglichkeit eines Privatgutachtens oder eines gerichtlichen Sachverständigenbeweises prüfen.
- Fristen, Mahnungen und Verzugsfolgen beachten.
Häufige Fragen zu Werklohn und Mängeln
Muss ich die Rechnung bezahlen, obwohl die Arbeit mangelhaft ist?
Nicht jeder Mangel führt automatisch dazu, dass der gesamte Werklohn zurückbehalten werden darf. Entscheidend sind unter anderem die Art und das Gewicht des Mangels, die konkrete Vertragslage sowie der Zusammenhang zwischen Mangel und Rechnung. Ein Gericht kann den unstrittigen Teil des Werklohns auch vorab zusprechen.
Kann ich die Kosten einer eigenen Reparatur vom Werklohn abziehen?
Das kann grundsätzlich möglich sein, setzt aber voraus, dass ein Mangel besteht und die Kosten nachvollziehbar und angemessen sind. Wer eine angebotene Verbesserung ohne ausreichenden Grund ablehnt, riskiert nach der Entscheidung des OGH, diese Kosten nicht mehr als Gegenforderung durchsetzen zu können.
Was passiert, wenn mein Mangel noch nicht bewiesen ist?
Dann kann das Gericht über den Werklohn bereits entscheiden, während die Gegenforderung weiter geprüft wird. Deshalb sollten Beweismittel möglichst früh gesichert und technische Fragen präzise formuliert werden.
Was bedeutet ein Teilurteil für mich?
Ein Teilurteil entscheidet nur über einen abtrennbaren Teil des Rechtsstreits. In einem Fall wie dem vorliegenden kann der offene Werklohn zugesprochen werden, während über einzelne Mängel und Gegenforderungen noch nicht endgültig entschieden ist.
Rechtsanwalt Wien bei Werklohnforderungen und Baumängeln
Die Entscheidung des OGH vom 24.06.2025, 1 Ob 38/25g zeigt, wie wichtig die genaue Trennung einzelner Aufträge, eine beweissichere Dokumentation und ein überlegter Umgang mit Nachbesserungsangeboten sind. Wer Werklohn zurückhält oder Gegenforderungen geltend macht, sollte die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen vorher sorgfältig prüfen lassen.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Auftraggeber und Unternehmer bei Streitigkeiten über Werklohn, Mängel, Nachbesserung und Gegenforderungen. Eine erste rechtliche Einordnung kann helfen, unnötige Verzugszinsen und Prozessrisiken zu vermeiden. Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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