Online-Sparkonto oder Zahlungskonto? Was Banken ihren Kunden mitteilen müssen
Online-Sparkonto: Viele Bankkunden wissen nicht, dass die rechtliche Einordnung ihres Kontos erhebliche Folgen haben kann. Ein Online-Sparkonto wirkt auf den ersten Blick wie ein reines Sparprodukt. Können Kunden jedoch regelmäßig Geld über das Internet auf ein eigenes Referenzkonto überweisen und umgekehrt Guthaben einzahlen, stellt sich eine wichtige Frage: Handelt es sich rechtlich möglicherweise um ein Zahlungskonto?
Von der Antwort können weitreichende Informations- und Verständigungspflichten der Bank abhängen. Das betrifft insbesondere Änderungen von Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gebühren oder Kontofunktionen.
Warum die Bezeichnung „Sparkonto“ nicht immer genügt
Banken bezeichnen ihre Produkte häufig nach ihrer wirtschaftlichen Funktion. Ein Konto, auf dem Geld angespart wird, heißt daher meist Sparkonto. Für die rechtliche Beurteilung kommt es jedoch nicht allein auf die Bezeichnung an.
Entscheidend kann vielmehr sein, welche Funktionen das Konto tatsächlich bietet. Besteht die Möglichkeit, über das Internet Geld auf ein eigenes Referenzkonto zu überweisen und auch Guthaben von diesem Referenzkonto einzuzahlen, kann sich die Frage stellen, ob das Konto zumindest teilweise Zahlungsverkehr ermöglicht. Das gilt auch für ein Online-Sparkonto.
Das ist rechtlich bedeutsam, weil für Zahlungskonten besondere Schutzvorschriften gelten können. Dazu zählen unter anderem Vorgaben darüber, welche Informationen Kunden erhalten müssen und wie Änderungen eines Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt werden dürfen.
Der Ausgangsfall: Streit um sogenannte „Direkt-Sparkonten“
In dem vom Obersten Gerichtshof behandelten Verfahren ging eine klagende Kammer gegen eine Bank vor. Die Bank bot österreichweit sogenannte „Direkt-Sparkonten“ an und verwendete dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Kammer vertrat die Ansicht, dass diese Online-Sparkonten rechtlich als Zahlungskonten einzustufen seien. Nach dieser Auffassung hätten die besonderen Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes, kurz ZaDiG, Anwendung finden müssen. Das hätte insbesondere Auswirkungen auf die Informations- und Verständigungspflichten bei Änderungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehabt.
Die Bank sah das anders. Sie argumentierte, dass mit den Konten kein gewöhnlicher Zahlungsverkehr möglich sei. Ein- und Auszahlungen könnten ausschließlich über ein bestimmtes Referenzkonto vorgenommen werden. Deshalb handle es sich nicht um Zahlungskonten im Sinn des ZaDiG.
Die ersten beiden Gerichte wiesen die Klage ab. Die klagende Kammer erhob daraufhin Revision an den Obersten Gerichtshof.
Was der OGH 2017 entschieden hat
Der OGH traf in dieser Entscheidung noch keine endgültige Aussage darüber, ob die konkreten „Direkt-Sparkonten“ unter das Zahlungsdienstegesetz fallen. In der Entscheidung OGH vom 28.03.2017, 4 Ob 10/17z wurde das Revisionsverfahren vielmehr unterbrochen. Zur Entscheidung.
Der Grund dafür lag in einer offenen Frage des europäischen Rechts. Das österreichische Zahlungsdienstegesetz setzt Vorgaben einer europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie um. Wenn unklar ist, wie diese Richtlinie auszulegen ist, kann der Europäische Gerichtshof verbindlich klären, welche rechtlichen Maßstäbe gelten.
In einem vergleichbaren Verfahren sollte der EuGH insbesondere beantworten, ob ein Online-Sparkonto als Zahlungskonto einzustufen ist, wenn Kunden über das Internet täglich Geld auf ein eigenes Referenzkonto überweisen und umgekehrt Geld einzahlen können.
Der OGH wartete daher die Entscheidung des EuGH ab. Nach der europäischen Entscheidung sollte das österreichische Verfahren von Amts wegen fortgesetzt werden. Ein neuer Antrag der Parteien war dafür nicht erforderlich.
Wichtig ist die genaue Einordnung dieser Entscheidung: Der OGH gab weder der Bank noch der klagenden Kammer endgültig Recht. Es handelte sich um eine verfahrensrechtliche Zwischenentscheidung. Die behaupteten Verstöße der Bank wurden in diesem Beschluss nicht abschließend beurteilt.
Welche Folgen hat die Einstufung als Zahlungskonto?
Die Einstufung eines Kontos entscheidet nicht automatisch darüber, ob eine konkrete Vertragsänderung zulässig ist. Sie kann aber festlegen, welche Informationspflichten die Bank beachten muss.
Für Kunden können dabei insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Musste die Bank eine geplante Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders ankündigen?
- Welche Informationen mussten Kunden über neue Gebühren oder geänderte Kontofunktionen erhalten?
- War die Mitteilung verständlich, vollständig und rechtzeitig?
- Kann eine Verbraucherschutzorganisation oder eine Kammer wegen einer unzulässigen Klausel oder Mitteilung eine Unterlassung verlangen?
Ob eine Information ausreichend ist, hängt nicht nur davon ab, dass die Bank überhaupt ein Schreiben versendet hat. Auch Inhalt, Verständlichkeit, Zeitpunkt und Form der Mitteilung können eine Rolle spielen.
Was bedeutet das im Alltag?
Änderung von Gebühren
Eine Bank kündigt an, künftig eine Kontoführungs- oder Transaktionsgebühr zu verrechnen. Bei einem Konto, auf das besondere Zahlungsdienstvorschriften anwendbar sind, kann entscheidend sein, ob die Änderung ausreichend und rechtzeitig angekündigt wurde.
Neue oder eingeschränkte Kontofunktionen
Die Bank verändert die Möglichkeit, Geld vom Online-Sparkonto auf das Referenzkonto zu übertragen. Auch hier sollten Kunden prüfen, ob die Kontofunktion bloß technisch geändert oder vertraglich neu geregelt wurde.
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Kunde erhält eine Nachricht mit dem Hinweis, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt neue Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Ein bloßer Link auf umfangreiche Vertragsunterlagen beantwortet nicht automatisch die Frage, ob die Änderung ausreichend erklärt und wirksam mitgeteilt wurde.
Unklare Mitteilungen
Manche Schreiben enthalten nur allgemeine Formulierungen wie „Wir passen unsere Bedingungen an“. Für Kunden ist dann oft nicht erkennbar, was sich konkret ändert. Solche Mitteilungen sollten nicht vorschnell akzeptiert oder ignoriert werden.
Was betroffene Kunden jetzt prüfen sollten
- Kontotyp feststellen: Prüfen Sie, welche Bezeichnung die Bank verwendet und welche Funktionen das Konto tatsächlich bietet.
- Unterlagen sichern: Speichern Sie Schreiben, E-Mails, Nachrichten im Online-Banking und die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen vergleichen: Stellen Sie die alte und die neue Fassung der Bedingungen gegenüber. Achten Sie besonders auf Gebühren, Überweisungsmöglichkeiten und Kündigungs- oder Zustimmungsregelungen.
- Fristen beachten: Reagieren Sie nicht erst Monate später, wenn die Bank eine Zustimmung, einen Widerspruch oder eine Entscheidung über die Fortführung des Kontos verlangt.
- Keine voreilige Anerkennung: Eine Zustimmung zu geänderten Bedingungen kann rechtliche Auswirkungen haben. Lassen Sie im Zweifel zuerst prüfen, was genau erklärt werden soll.
- Rechtliche Beratung einholen: Bei unklaren oder möglicherweise unvollständigen Mitteilungen sollte die konkrete Kommunikation der Bank fachlich beurteilt werden.
Die Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2017 führt für sich allein nicht dazu, dass Kunden automatisch Ansprüche gegen ihre Bank haben. Ebenso mussten Banken aufgrund dieser Zwischenentscheidung nicht automatisch sämtliche „Direkt-Sparkonten“ umstellen. Entscheidend bleibt stets die konkrete Ausgestaltung des Kontos, der Inhalt der Vertragsunterlagen und die jeweilige Mitteilung der Bank.
Häufige Fragen zu Online-Sparkonten und Vertragsänderungen
Ist jedes Online-Sparkonto automatisch ein Zahlungskonto?
Nein. Die Bezeichnung „Online-Sparkonto“ allein entscheidet nicht. Maßgeblich ist, welche Funktionen das Konto tatsächlich bietet und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Ob die bloße Überweisung über ein Referenzkonto ausreicht, war gerade Gegenstand der europäischen Rechtsfrage.
Kann die Bank die Bedingungen meines Sparkontos einfach ändern?
Vertragsänderungen sind nicht beliebig möglich. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der rechtlichen Einordnung des Kontos ab. Kunden sollten daher prüfen, ob die Änderung konkret, verständlich und rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Was soll ich tun, wenn ich eine unklare Nachricht von meiner Bank bekomme?
Bewahren Sie die Nachricht auf und vergleichen Sie die angekündigten Änderungen mit den bisherigen Bedingungen. Wenn nicht klar erkennbar ist, was sich ändert oder welche Folgen eine Zustimmung hat, sollten Sie vor einer Erklärung rechtlichen Rat einholen.
Habe ich wegen der OGH-Entscheidung automatisch Geld zurückfordern?
Nein. Der OGH hat in der Entscheidung vom 28.03.2017, 4 Ob 10/17z keine endgültige Entscheidung über die behaupteten Verstöße getroffen. Ob ein Anspruch besteht, muss anhand des konkreten Kontos, der Vertragsunterlagen und der Kommunikation der Bank geprüft werden.
Rechtsanwalt Wien: Lassen Sie Ihre Bankunterlagen rechtzeitig prüfen
Ob ein Online-Sparkonto rechtlich als Zahlungskonto gilt, kann für die Informationspflichten der Bank entscheidend sein. Kunden müssen unklare Vertragsänderungen nicht einfach hinnehmen, sollten aber auch keine vorschnellen rechtlichen Schlüsse ziehen.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Kunden bei der Prüfung von Bankmitteilungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und möglichen Ansprüchen. Wenn Sie eine Änderung Ihres Online-Sparkontos erhalten haben oder unsicher sind, ob die Bank ihre Informationspflichten eingehalten hat, kontaktieren Sie die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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