Thermofenster im Diesel? – OGH erklärt Abschalteinrichtungen endgültig für unzulässig
Einleitung: Wenn Recht zu Gerechtigkeit wird – Der Kampf der Dieselkäufer
Thermofenster im Diesel sorgen seit Jahren für rechtlichen Zündstoff. Jahrelang fühlten sich viele Dieselkäufer machtlos. Sie kauften teure Fahrzeuge – oft im Vertrauen auf Qualität, Umweltfreundlichkeit und gesetzliche Zulässigkeit. Was sie nicht ahnten: In vielen Fällen war in ihrem Diesel-Pkw eine sogenannte „Abschalteinrichtung“ verbaut. Diese sorgt dafür, dass das Fahrzeug nur unter bestimmten Bedingungen die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält. Besonders häufig kommt ein sogenanntes „Thermofenster“ zum Einsatz. Dieses reduziert gezielt die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen – also im mitteleuropäischen Klima über Monate hinweg. Der Schaden? Enorm – für Umwelt, Gesundheit und Wert des Fahrzeugs.
Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Meilenstein gesetzt. Er hat bestätigt: Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Urteil öffnet tausenden Dieselbesitzern den Weg zu Schadenersatz. Doch was steckt genau dahinter? Wer kann klagen – und was gibt es rechtlich zu beachten? Dieser Artikel beleuchtet den Fall umfassend.
Der Sachverhalt: Ein Audi, ein Käufer – und ein fragliches Thermofenster
Im Oktober 2020 erwirbt ein Konsument einen Audi A6 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 um einen Kaufpreis von 21.000 Euro. Der Wagen scheint technisch in Ordnung. Doch Monate später erfährt der Käufer, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist. Dabei handelt es sich um eine Steuerung, die die Abgasrückführung – ein zentrales Mittel zur Schadstoff-Reduktion – nur bei Temperaturen zwischen etwa 17 °C und 33 °C aktiviert. Außerhalb dieses engen Fensters (also fast das ganze Jahr über in Österreich) wird weit weniger Abgas gereinigt als gesetzlich vorgeschrieben.
Der Käufer sieht sich getäuscht und klagt wegen Wertminderung. Sein Argument: Das Fahrzeug entspricht materiell nicht den rechtlichen Anforderungen und ist damit weniger wert als ein gleichartiges, gesetzestreues Modell. Er fordert 6.300 Euro, was 30 % des Kaufpreises entspricht. Der Hersteller widerspricht: Die Einrichtung sei technisch notwendig und angeblich von Behörden gedeckt. Zudem könne gar nicht mehr festgestellt werden, ob zwischenzeitlich ein Softwareupdate erfolgt sei.
Die Rechtslage: Warum Thermofenster unzulässig sind – und was das Gesetz sagt
Um diese Entscheidung juristisch zu verstehen, muss man sich mit mehreren Rechtsnormen vertraut machen – sowohl europäischer als auch nationaler Herkunft.
Was sind Abschalteinrichtungen?
Gemäß Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 dürfen Fahrzeuge keine Einrichtungen enthalten, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung verringern, es sei denn, sie sind erforderlich zum Schutz des Motors vor Beschädigungen und Ausfällen. Die Vorschrift ist Bestandteil der europäischen „Euro-Abgasnormen“ und bildet die Grundvoraussetzung für die Zulassung von Pkw mit Verbrennungsmotor.
Was sagt der Europäische Gerichtshof dazu?
Lange Zeit war strittig, ob ein Thermofenster (das die Abgasreinigung nur bei bestimmten Temperaturen aktiviert) erlaubt sei, insbesondere wenn sich Hersteller auf Motorschutz berufen. Doch der EuGH hat im August 2025 (C-100/21) eindeutig geurteilt:
- Solche Systeme sind nur dann zulässig, wenn die Reduzierung der Abgasrückführung unvermeidbar und notwendig für den unmittelbaren Schutz des Motors ist.
- Ein pauschales Argument – wie vermeintlich „mehr Verschmutzung = besserer Motorverschleißschutz“ – genügt nicht.
- Hersteller können sich nicht auf eine Behördenmeinung oder vermeintliche Rechtsauffassung verlassen – sie müssen selbst die Rechtskonformität sicherstellen.
Nationales Zivilrecht – der Schadenersatzanspruch
Im konkreten Fall erhob der Kläger Schadenersatz wegen Wertminderung (vgl. § 932 ABGB). Als Grundlage diente die Argumentation, dass das Auto bei Übergabe bereits mit einem nicht gesetzeskonformen Mangel behaftet war. Der Verkäufer haftet auch dann, wenn der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde – typisch für sogenannte „versteckte Mängel“.
Zudem kann der Käufer laut § 1295 ABGB Schadenersatz fordern, wenn ihm ein Vermögensschaden entsteht – etwa, weil das Fahrzeug durch seine Unzulässigkeit am Wiederverkaufswert eingebüßt hat.
Die Entscheidung des OGH: Ein Meilenstein für Dieselgeschädigte
Der 10. Senat des Obersten Gerichtshofes hat mit Entscheidung vom 16. Dezember 2025, GZ 10 Ob 117/25z, das Berufungsurteil bestätigt und endgültig klargestellt:
- Das streitgegenständliche Thermofenster in diesem Audi A6 stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung gemäß EU-Recht dar.
- Der Hersteller kann sich nicht auf einen Rechtsirrtum oder auf (vermeintliche) Behördenzustimmungen berufen.
- Ein Softwareupdate wurde nicht nachgewiesen – selbst wenn es erfolgt wäre, hätte es den ursprünglichen Mangel nicht beseitigt.
- Dem Kläger steht daher ein Schadenersatz von 25 % des Kaufpreises – 5.250 Euro – zu.
- Die Revision wurde zurückgewiesen – das Urteil ist rechtskräftig.
Die Entscheidung reiht sich in eine Linie jüngster Urteile ein, durch die auch in Österreich die Rechtsprechung der europäischen Höchstgerichte Einzug hält. Insbesondere wird klargestellt, dass nicht nur Neuwagenkäufer betroffen sind – sondern gerade auch Käufer gebrauchter Pkw mit Euro-5- oder Euro-6-Norm.
Praxis-Auswirkung: Drei Szenarien, wie Bürger jetzt profitieren können
Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Sie revolutioniert den Diesel-Schadensersatz in Österreich. Drei konkrete Beispiele zeigen, was das Urteil für Konsumenten bedeutet:
1. Gebrauchter Diesel mit Thermofenster – Anspruch auf Teilschadenersatz
Besitzen Sie ein Fahrzeug mit Euro-5- oder Euro-6-Norm – etwa VW Passat, Audi A4 oder Mercedes C-Klasse – und wurde dieses zwischen 2009 und 2016 erstmals zugelassen? Dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Thermofenster verbaut wurde. Zwar können Sie den Wagen heute noch fahren – aber der Wert am Gebrauchtmarkt ist reduziert. Precis wie im besprochenen Fall können Sie bei nachgewiesenem Thermofenster auf 25–30 % des Kaufpreises Schadenersatz klagen.
2. Keine arglistige Täuschung – trotzdem Ersatz
Selbst wenn Sie keine Beweis dafür haben, dass der Händler oder Hersteller das bewusst verschwiegen hat, sind Sie geschützt. Die Gerichte verlangen keine Arglist – ein einfacher Mangel reicht, sofern er beim Kauf vorhanden war. Besonders relevant ist hier die beweisrechtliche Entlastung durch die jüngsten OGH-Urteile.
3. Keine Rückgabe notwendig – auch Teilersatz möglich
Anders als bei Rückabwicklungen (z.B. Rücktritt vom Vertrag) bleibt Ihnen das Fahrzeug erhalten, wenn Sie „nur“ Schadenersatz wegen Wertminderung geltend machen. Für viele Konsumenten ist das der praktikablere Weg. Sie erhalten einen Teil des Geldes zurück, behalten aber weiterhin das Auto, das im Alltag funktioniert.
FAQ: Häufige Fragen zur Diesel-Problematik & Abschalteinrichtungen
1. Wie finde ich heraus, ob mein Auto ein Thermofenster hat?
In der Regel ist diese Information nicht in der Betriebsanleitung enthalten. Sie können jedoch:
- Eine offizielle Anfrage beim Hersteller stellen;
- Online-Recherche anhand Modell, Baujahr und Abgasnorm durchführen;
- Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien kontaktieren – wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte.
Auch einschlägige Gerichtsurteile zu bestimmten Modellen geben bereits Hinweise darüber, welche Baureihen betroffen sein können.
2. Welche Fristen gelten für Schadenersatzklagen?
In Österreich gilt grundsätzlich eine 3-jährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Mangels (§ 1489 ABGB). Das bedeutet, dass die Schäden nicht verjähren, wenn Sie erst kürzlich erfahren haben, dass Ihr Auto betroffen ist. Für viele Käufer, die das erst in den letzten ein bis zwei Jahren durch Medien oder Berichte erkannt haben, läuft die Frist also noch.
3. Was kostet eine rechtliche Prüfung meines Falls?
Die Erstprüfung durch unsere Kanzlei ist kostenlos. Wir analysieren für Sie:
- Ob ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist;
- Ob ein Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz besteht;
- Ob sich ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich lohnt.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir auch gerne die Kostenübernahme. Konsumenten ohne Rechtsschutz können wir ebenfalls individuelle Lösungen (z. B. Prozessfinanzierung) anbieten.
Fazit: Eine klare Botschaft vom OGH – Rechte der Dieselkäufer gestärkt
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedeutet eine massive Stärkung für getäuschte Dieselkäufer. Das Thermofenster ist rechtswidrig, ein Schaden besteht auch ohne Rücktritt – und Hersteller können sich nicht länger hinter Behördenmeinungen verstecken.
Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu prüfen. Aus unserer Sicht bietet das Urteil realistische Erfolgschancen für tausende PKW-Besitzer in ganz Österreich.
➡️ Lassen Sie kostenlos von uns prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Nutzen Sie jetzt das Rückendeckung des Höchstgerichts, bevor Fristen ablaufen.
Erstellt im Jänner 2026 | Entscheidung des OGH vom 16.12.2025, GZ 10 Ob 117/25z
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