Gemeinsame Obsorge trotz Streit: Wann reicht die Kommunikation zwischen den Eltern aus?
Gemeinsame Obsorge setzt keine perfekte Beziehung zwischen getrennten Eltern voraus. Sie verlangt aber, dass wichtige Informationen über das Kind ausgetauscht werden können und eine gewisse Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht. Was gilt daher, wenn es in der Vergangenheit erhebliche Konflikte gab, sich die Situation inzwischen aber verbessert hat?
Mit dieser Frage befasste sich der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018. Das Ergebnis ist für viele getrennte Eltern bedeutsam: Frühere Streitigkeiten schließen eine gemeinsame Obsorge nicht automatisch aus. Entscheidend ist vielmehr, wie die Kommunikation aktuell funktioniert und welche Entwicklung künftig zu erwarten ist.
Der typische Konflikt: Gemeinsame Verantwortung trotz belasteter Vergangenheit
Nach einer Trennung können Gespräche zwischen den Eltern zunächst schwierig oder sogar völlig blockiert sein. Vorwürfe, verletzte Gefühle und unterschiedliche Vorstellungen über die Betreuung des Kindes belasten häufig jede Vereinbarung.
Mit der Zeit kann sich die Situation jedoch verändern. Die Eltern finden wieder eine sachlichere Gesprächsbasis, vereinbaren Besuchskontakte und erkennen, dass der Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen wichtig ist. Trotzdem bleibt die Frage: Reichen diese Fortschritte aus, um die gemeinsame Obsorge beizubehalten?
In dem vom OGH behandelten Fall hatten die Eltern zunächst bereits eine gemeinsame Obsorge vereinbart. In der Vergangenheit bestanden teilweise erhebliche Kommunikationsprobleme. Später verbesserte sich das Verhältnis jedoch. Die Eltern konnten wieder in einem gewissen Maß miteinander umgehen und einvernehmliche Kontakte zum Kind vereinbaren.
Eine Sachverständige kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die gemeinsame Obsorge weiterhin mit dem Kindeswohl vereinbar sei. Zusätzlich wurde eine Elternberatung angeordnet, um die Kommunikation und Zusammenarbeit weiter zu verbessern.
Was der OGH zur gemeinsamen Obsorge entschieden hat
Der Oberste Gerichtshof wies den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Maßgeblich ist die Entscheidung OGH vom 21.11.2018, 7 Ob 217/18i. Zur Entscheidung. Die Entscheidungen der Vorinstanzen blieben damit aufrecht: Die gemeinsame Obsorge durfte beibehalten werden.
Der OGH sah keinen ausreichenden Grund, in die Beurteilung des Rekursgerichts einzugreifen. Ausschlaggebend war insbesondere, dass trotz früherer Probleme eine ausreichende Kommunikationsbasis vorhanden war. Die Eltern waren wieder in der Lage, miteinander umzugehen und Vereinbarungen über die Kontakte zum Kind zu treffen.
Die angeordnete Elternberatung sollte dabei nicht als Beweis für das Scheitern der gemeinsamen Obsorge verstanden werden. Sie diente vielmehr dazu, die Zusammenarbeit weiter zu stabilisieren. Das Gericht konnte daher auf eine positive Entwicklung setzen, anstatt die gemeinsame Obsorge sofort zu beenden.
Keine konfliktfreie Beziehung erforderlich
Seit dem KindNamRÄG 2013 ist die gemeinsame Obsorge grundsätzlich eher der Regelfall. Sie funktioniert aber nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass die Eltern zumindest ein Mindestmaß an Kommunikation und Zusammenarbeit schaffen können.
Das bedeutet nicht, dass die Eltern harmonisch miteinander umgehen oder jede Entscheidung ohne Diskussion treffen müssen. Auch getrennte Eltern dürfen unterschiedliche Ansichten haben. Entscheidend ist vielmehr, ob sie trotz dieser Unterschiede die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigen können.
In der Praxis kommt es daher unter anderem auf folgende Fragen an:
- Können die Eltern Informationen über Schule, Gesundheit und wichtige Termine austauschen?
- Sind sie grundsätzlich bereit, Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen?
- Unterlassen sie Verhalten, das das Kind in den elterlichen Konflikt hineinzieht?
- Ist zu erwarten, dass sich die Kommunikation in absehbarer Zeit weiter verbessert?
- Sind beide Eltern bereit, Elternberatung oder andere professionelle Unterstützung anzunehmen?
Die Kommunikation muss dabei nicht zwingend persönlich oder telefonisch erfolgen. Auch E-Mails oder SMS können ausreichen. Es kommt nicht entscheidend auf das Kommunikationsmittel an, sondern darauf, ob der Informationsaustausch sachlich funktioniert und gemeinsame Verantwortung möglich bleibt.
Warum vergangene Konflikte nicht automatisch entscheidend sind
Eine schwierige Vergangenheit ist selbstverständlich ernst zu nehmen. Sie allein beantwortet aber noch nicht die Frage, ob eine gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl entspricht. Das Gericht muss die aktuelle Situation und ihre voraussichtliche Entwicklung beurteilen.
Das kann bedeuten, dass selbst gravierende frühere Konflikte einer gemeinsamen Obsorge nicht zwingend entgegenstehen, wenn sich die Verhältnisse inzwischen stabilisiert haben. Zeigen beide Eltern Kooperationsbereitschaft und nehmen sie Unterstützung an, kann eine Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge möglich sein.
Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn die Probleme dauerhaft bestehen bleiben. Wer wichtige Informationen zurückhält, jede gemeinsame Entscheidung blockiert oder das Kind gegen den anderen Elternteil beeinflusst, erschwert die gemeinsame Ausübung der Obsorge erheblich.
Auch eine scheinbar sachliche Kommunikation reicht nicht immer aus. Wenn Nachrichten zwar ausgetauscht werden, aber jede Information zu neuen Auseinandersetzungen führt oder Entscheidungen bewusst verhindert werden, kann die notwendige Grundlage fehlen.
Was bedeutet das im Alltag der Eltern?
Schule und Ausbildung
Beide Eltern sollten über Elternabende, schulische Schwierigkeiten, wichtige Prüfungen und sonstige wesentliche Entwicklungen informiert werden. Ein Elternteil darf nicht darauf vertrauen, dass die Schule alle Informationen automatisch an den anderen weitergibt.
Gesundheit und Arzttermine
Erkrankungen, Behandlungen und wichtige medizinische Termine sollten zeitnah weitergegeben werden. Gerade in diesem Bereich kann eine verspätete oder verweigerte Information die gemeinsame Verantwortung praktisch unmöglich machen.
Betreuung und Besuchskontakte
Eltern müssen nicht jede Einzelheit des Alltags identisch organisieren. Sie sollten sich aber über Betreuungszeiten, Übergaben und wichtige Änderungen verständigen können. Der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil sollte grundsätzlich respektiert werden.
Kommunikation per E-Mail oder SMS
Wenn persönliche Gespräche regelmäßig eskalieren, kann ein schriftlicher Austausch sinnvoll sein. Kurze, sachliche Nachrichten schaffen Nachvollziehbarkeit und reduzieren Missverständnisse. Wichtig ist, dass E-Mail oder SMS tatsächlich für Informationen und Absprachen genutzt werden – nicht für gegenseitige Vorwürfe.
So können Eltern die gemeinsame Obsorge praktisch unterstützen
Eltern, die eine gemeinsame Obsorge anstreben oder erhalten möchten, sollten ihre Kooperationsbereitschaft im Alltag sichtbar machen. Hilfreich sind insbesondere klare und verlässliche Abläufe.
- Wichtige Informationen weitergeben: Schulische, gesundheitliche und organisatorische Themen sollten nicht zurückgehalten werden.
- Sachlich formulieren: Nachrichten sollten sich auf das Kind und die konkrete Angelegenheit konzentrieren.
- Absprachen dokumentieren: Vereinbarungen über Betreuung, Termine und Informationsaustausch sollten möglichst nachvollziehbar festgehalten werden.
- Das Kind heraushalten: Das Kind sollte nicht als Bote, Vermittler oder Entscheidungsträger eingesetzt werden.
- Unterstützung annehmen: Eine Elternberatung kann helfen, festgefahrene Kommunikationsmuster zu verbessern.
- Frühzeitig rechtlichen Rat suchen: Bei anhaltenden Konflikten sollte nicht erst reagiert werden, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung bereits eskaliert ist.
Eine solche Dokumentation dient nicht dazu, den anderen Elternteil zu überwachen oder jeden Streit zu sammeln. Sie kann aber zeigen, ob Absprachen grundsätzlich möglich sind und ob sich die Zusammenarbeit verbessert.
Häufige Fragen zur gemeinsamen Obsorge
Wir streiten oft – ist gemeinsame Obsorge dann automatisch ausgeschlossen?
Nein. Bloße Spannungen oder frühere Streitigkeiten reichen nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob trotz der Konflikte ein Mindestmaß an sachlicher Kommunikation und Zusammenarbeit möglich bleibt und ob die Situation eine positive Entwicklung erwarten lässt.
Reicht es, wenn wir nur per E-Mail oder SMS kommunizieren?
Das kann ausreichen. Das Kommunikationsmittel ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, dass Informationen ausgetauscht werden, Absprachen funktionieren und gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes möglich sind.
Kann eine Elternberatung angeordnet werden?
Eine Elternberatung kann dazu dienen, die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern. Im behandelten Fall wurde sie angeordnet, obwohl die gemeinsame Obsorge beibehalten werden durfte. Unterstützung kann daher auch dann sinnvoll sein, wenn die gemeinsame Obsorge grundsätzlich weiter möglich ist.
Wann kann gemeinsame Obsorge problematisch werden?
Problematisch wird sie insbesondere, wenn Eltern dauerhaft nicht miteinander kommunizieren können, wesentliche Informationen zurückhalten oder jede gemeinsame Entscheidung blockieren. Auch wenn das Kind fortlaufend in den Konflikt einbezogen wird, kann die gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl widersprechen.
Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Beratung bei Konflikten über Obsorge und Betreuung
Die Entscheidung des OGH zeigt: Nicht jede belastete Elternbeziehung muss zur Beendigung der gemeinsamen Obsorge führen. Maßgeblich sind die konkrete aktuelle Situation, die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit und die zu erwartende Entwicklung.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Eltern bei Fragen zur Obsorge, zu Betreuungskontakten und zur Kommunikation nach einer Trennung. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen – besonders dann, wenn Vereinbarungen nicht mehr funktionieren, wichtige Informationen fehlen oder eine gerichtliche Auseinandersetzung bevorsteht.
Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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